Autonomes Fahren bezeichnet den Betrieb von Fahrzeugen, bei denen Sensorik, Vernetzung und Software die Fahraufgabe – Wahrnehmung, Entscheidung und Steuerung – teilweise oder vollständig ohne eingreifende Fahrerin oder Fahrer übernehmen.
Ein autonomes Fahrzeug erkennt seine Umgebung mit Sensoren, verarbeitet diese Informationen in Echtzeit und trifft daraus Fahrentscheidungen wie Lenken, Bremsen oder Beschleunigen – je nach Automatisierungsgrad mit mehr oder weniger menschlicher Kontrolle im Hintergrund.
Kameras, Radar und weitere Sensoren liefern fortlaufend Daten über Fahrbahn, Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmende. Eine Software wertet diese Daten aus, gleicht sie mit Kartenmaterial und Verkehrsregeln ab und berechnet daraus die nächsten Fahrbefehle, die an Lenkung, Antrieb und Bremse weitergegeben werden. Vernetzung mit anderen Fahrzeugen oder der Infrastruktur sowie ausreichende Übertragungsgeschwindigkeit können zusätzliche Informationen liefern, sind für die Fahrentscheidung selbst aber nicht zwingend erforderlich. International unterscheiden Automatisierungsstufen, wie weit die Fahraufgabe vom System übernommen wird – von unterstützenden Funktionen bis zum fahrerlosen Betrieb ohne Rückfallebene durch einen Menschen.
Ein Testfahrzeug fährt auf einer Autobahn selbstständig in der Spur, hält den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug und überholt eigenständig, während die Fahrerin die Hände vom Lenkrad nehmen darf, aber bei einer Übernahmeaufforderung eingreifen muss.
Autonomes Fahren wird eingesetzt, um Verkehrssicherheit zu erhöhen, Fahrerinnen und Fahrer bei langen oder monotonen Strecken zu entlasten, Mobilität für Menschen ohne Führerschein zu ermöglichen und Logistik- sowie Shuttle-Dienste effizienter zu betreiben.
Nicht jedes Fahrzeug mit Assistenzsystemen fährt bereits autonom: Spurhalte- oder Abstandsassistenten unterstützen nur, die Fahraufgabe bleibt beim Menschen. Vollständig fahrerloser Betrieb ohne jede menschliche Rückfallebene ist zudem bislang nur in eng begrenzten Einsatzgebieten erprobt, nicht im allgemeinen Straßenverkehr. Auch rechtliche und ethische Fragen zur Verantwortung bei Unfällen sind unabhängig vom technischen Entwicklungsstand zu klären.
Nicht zu verwechseln mit Sensor: Dieser liefert lediglich die Rohdaten über die Umgebung, trifft aber keine Fahrentscheidung. Ebenfalls abzugrenzen ist Internet of Things: Es beschreibt die allgemeine Vernetzung von Geräten, nicht die konkrete Fahrzeugsteuerung. Auch Smart City ist kein Synonym: Sie betrifft die städtische Infrastruktur als Ganzes, autonomes Fahren nur die Fahrzeugebene darin.