Auch genannt: Datensicherung
Ein Backup ist eine getrennt aufbewahrte Sicherungskopie wichtiger Daten. Es soll ermöglichen, Daten oder Systeme nach einem Verlust, einer Beschädigung oder einem Sicherheitsvorfall wiederherzustellen. Entscheidend ist nicht allein, dass eine Kopie existiert: Sie muss erreichbar, lesbar und für den vorgesehenen Wiederherstellungsfall geeignet sein. Die US-Sicherheitsbehörde CISA beschreibt Backups entsprechend als sichere Kopien kritischer Daten, die getrennt von den primären Systemen liegen.
Im Alltag entstehen Daten oft nur an einem Ort: Fotos liegen auf dem Smartphone, Unterlagen im Laptop-Ordner oder Kundendaten in einer Anwendung. Geht dieses Gerät verloren, fällt aus oder werden Dateien verschlüsselt, fehlt ohne weitere Kopie die Ausgangsbasis. Ein Backup schafft eine zweite, bewusst getrennte Grundlage für die Rückkehr zu einem früheren nutzbaren Zustand.
Die Trennung ist zentral. Eine Datei, die nur auf einem weiteren Ordner desselben Rechners liegt, schützt nicht gegen den Ausfall dieses Rechners. Auch eine Kopie, die dauerhaft mit dem System verbunden ist, kann bei Fehlbedienung oder Schadsoftware mitbetroffen sein. Welche Daten gesichert werden müssen, richtet sich nach ihrem Wert und danach, wie schnell sie im Störfall wieder benötigt werden.
Eine Sicherung besteht vereinfacht aus Auswahl, Kopie, Aufbewahrung und Wiederherstellung. Zuerst wird festgelegt, welche Daten, Konfigurationen und gegebenenfalls Anwendungen geschützt werden sollen. Danach erzeugt eine Sicherungslösung in festen Abständen Kopien. Bei einer vollständigen Sicherung wird der ausgewählte Bestand gesichert; inkrementelle oder differenzielle Verfahren speichern nur Änderungen seit einem festgelegten Bezugspunkt. Solche Verfahren können Speicherplatz und Laufzeit verringern, verlangen bei der Wiederherstellung aber einen nachvollziehbaren Sicherungssatz.
Die Kopie wird auf einem anderen Medium oder an einem anderen Ort aufbewahrt, etwa auf einem getrennten Speichersystem oder in einem dafür vorgesehenen Dienst. CISA nennt als verbreitete Orientierung die 3-2-1-Regel: drei Kopien wichtiger Dateien insgesamt: das Original und zwei Sicherungskopien, auf zwei unterschiedlichen Medientypen, davon eine Kopie außerhalb des eigenen Standorts. Das ist keine mathematische Garantie, sondern eine Merkhilfe für Redundanz und räumliche Trennung.
Eine Sicherung ist erst belastbar, wenn ihre Wiederherstellung erprobt wurde. Dazu gehört etwa, einzelne Dateien testweise zurückzuholen und bei wichtigen Systemen einen vollständigen Wiederanlauf in einer geeigneten Umgebung zu üben. CISA empfiehlt, die Verfügbarkeit und Integrität von Backups regelmäßig in einem Szenario zur Notfallwiederherstellung zu testen.
Ein kleines Unternehmen führt Aufträge in einer Fachanwendung und speichert dazu Dokumente sowie Einstellungen. Jeden Abend erstellt die Sicherungssoftware eine Kopie der Datenbank und der relevanten Dateien auf einem getrennten Speicherziel. Zusätzlich wird eine Kopie außerhalb der Büroräume gehalten. Wenn ein Gerät ausfällt, kann die IT zunächst prüfen, welcher Sicherungsstand vor dem Fehler liegt, und dann die Daten in eine Ersatzumgebung zurückspielen.
Das Beispiel zeigt zwei praktische Fragen: Wie viel Datenverlust zwischen zwei Sicherungen ist akzeptabel, und wie lange darf die Wiederherstellung dauern? Werden Aufträge fortlaufend erfasst, kann eine tägliche Sicherung zu grob sein. Ist die Anwendung kritisch, reicht es nicht, nur Dokumente zu sichern; Konfiguration, Zugänge und die Reihenfolge der Wiederherstellung müssen ebenfalls bekannt sein.
Backups werden für persönliche Dateien, Websites, Datenbanken, Server, virtuelle Maschinen und Cloud-Daten eingesetzt. Sie helfen bei Hardwaredefekten, versehentlich gelöschten oder überschriebenen Dateien, fehlerhaften Updates und Sicherheitsvorfällen. Bei Ransomware kann eine getrennte Sicherung ein wichtiger Bestandteil der Wiederherstellung sein. Sie ersetzt jedoch weder Zugangsschutz noch Updates, Rechteverwaltung oder einen Plan für die Reaktion auf einen Vorfall.
In Cloud-Diensten ist besonders zu prüfen, welche Daten der Dienstanbieter sichert und welche Wiederherstellungsanforderungen beim nutzenden Unternehmen bleiben. Verfügbarkeit einer Anwendung, Aufbewahrung früherer Datenstände und eine eigene exportierbare Sicherung sind unterschiedliche Themen. Verantwortlichkeiten sollten daher anhand des jeweiligen Vertrags und der technischen Funktionen geklärt werden.
Ein Backup verhindert keinen Angriff und repariert keine fehlerhafte Organisation. Sind die gesicherten Daten bereits beschädigt oder fehlt ein passender Stand vor dem Vorfall, kann die Wiederherstellung begrenzt sein. Verschlüsselung schützt die Vertraulichkeit einer Sicherung, löst aber nicht automatisch Fragen der Schlüsselverwaltung oder der Wiederherstellbarkeit. Auch ein automatischer Sicherungsbericht beweist nicht, dass sich ein System erfolgreich zurückholen lässt.
Ein häufiges Missverständnis ist die Gleichsetzung von Synchronisierung und Backup. Synchronisierung hält Dateien zwischen Speicherorten möglichst gleich. Wird eine Datei versehentlich gelöscht oder mit einem Fehler überschrieben, kann diese Änderung mitübertragen werden. Manche Dienste bieten Versionsstände oder Papierkörbe; ob das für den eigenen Wiederherstellungsbedarf genügt, muss geprüft werden. Ein Backup ist dagegen auf die Wiederherstellung eines geeigneten früheren Zustands ausgerichtet.
Synchronisierung verteilt oder gleicht aktuelle Datenstände zwischen Orten ab; ein Backup bewahrt Wiederherstellungsstände auf. Archivierung dient vor allem der langfristigen, geordneten Aufbewahrung von Informationen, etwa aus Nachweis- oder Dokumentationsgründen. Sie kann Sicherungen ergänzen, verfolgt aber einen anderen Zweck. Ein Notfallwiederherstellungsplan beschreibt zusätzlich Rollen, Reihenfolge und Abläufe; das Backup ist darin ein wichtiges Mittel, aber nicht der gesamte Plan.