Auch genannt: freie bzw. libre Software; im englischen Sprachraum „free software“
Freie Software ist Software, deren Lizenz den Nutzenden grundlegende Freiheiten einräumt. Nach der Free Software Foundation (FSF) gehören dazu das Programm für jeden Zweck auszuführen, seine Funktionsweise zu untersuchen und zu ändern sowie Kopien – auch veränderte – weiterzugeben.[1] Das Wort „frei“ meint dabei Freiheit, nicht zwingend den Preis. Für das Untersuchen und Ändern ist der Zugang zum Quellcode eine notwendige Voraussetzung, aber ein sichtbarer Quellcode allein macht ein Programm noch nicht zu freier Software.[1:1]
Die FSF nummeriert die vier Freiheiten historisch mit 0 bis 3. Freiheit 0 erlaubt, ein Programm nach eigenem Zweck auszuführen. Freiheit 1 betrifft das Studium der Funktionsweise und Änderungen am Programm. Freiheit 2 erlaubt die Weitergabe unveränderter Kopien; Freiheit 3 die Weitergabe eigener veränderter Fassungen.[1:2] Dadurch können einzelne Personen, Teams oder eine Gemeinschaft Fehler beheben, Funktionen ergänzen oder eine Software an andere Anforderungen anpassen.
Die Freiheiten beziehen sich nicht nur auf die Erstautorin oder den Erstautor. Wer eine Kopie rechtmäßig erhält, soll sie im Rahmen der Lizenz ebenfalls ausführen, untersuchen, ändern und weitergeben können. Für Freiheit 1 und 3 ist der Quellcode entscheidend: Er ist die bevorzugte Form, in der Entwicklerinnen und Entwickler Änderungen vornehmen. Die GNU General Public License (GPL) definiert „Source Code“ entsprechend als bevorzugte Form für Modifikationen; bei Objektcode beschreibt sie den „Corresponding Source“ als den Code, der unter anderem zum Erzeugen, Installieren und Ändern benötigt wird.[2]
Eine freie Lizenz kann dennoch Bedingungen stellen. Sie kann etwa verlangen, Lizenz- und Urheberhinweise bei der Weitergabe zu erhalten. Entscheidend ist, dass solche Bedingungen die wesentlichen Freiheiten nicht aushebeln. Bei der GPL ist außerdem wichtig, dass Empfängerinnen und Empfänger bei einer Weitergabe die entsprechenden Freiheiten und den Quellcode erhalten oder erreichen können.[2:1]
Eine Lizenz ist die rechtliche Regel, die festlegt, was mit urheberrechtlich geschützter Software erlaubt ist. Sie übersetzt die Idee freier Software in konkrete Rechte und Pflichten. Die GPLv3 ist ein Beispiel für eine freie Copyleft-Lizenz: Sie soll die Freiheit zum Teilen und Ändern auch bei weiteren Versionen sichern. Wer eine GPL-lizenzierte Software weitergibt, muss dabei die Lizenzbedingungen beachten; die GPL nennt ausdrücklich die Weitergabe gegen Gebühr ebenso wie die unentgeltliche Weitergabe.[2:2]
Copyleft ist jedoch nicht gleichbedeutend mit freier Software insgesamt. Es bezeichnet einen Lizenzansatz, der bei der Verbreitung abgeleiteter Fassungen bestimmte Weitergabepflichten vorsehen kann. Es gibt auch freie Lizenzen ohne Copyleft. Deshalb sollte man bei einem konkreten Projekt nicht von einem Logo, einem Download oder einem öffentlich einsehbaren Repository auf die Rechte schließen, sondern die geltende Lizenz und den Umfang des verfügbaren Quellcodes prüfen.
Ein Dienstleister kann eine freie Anwendung einsetzen, für die Einführung beraten und Wartung oder Anpassungen gegen Entgelt anbieten. Das ist kein Widerspruch: Die FSF betont, dass freie Software für kommerzielle Nutzung, Entwicklung und Verbreitung verfügbar sein muss.[1:3] Auch die GPL erlaubt, Kopien zu verbreiten und dafür Geld zu verlangen, knüpft die Weitergabe aber an ihre Bedingungen.[2:3]
Nehmen wir eine Organisation, die eine freie Anwendung für die interne Dokumentation nutzt. Sie kann den Quellcode untersuchen lassen, eine Schnittstelle an ihr Anmeldesystem anpassen und die geänderte Fassung intern verwenden. Soll diese Fassung extern verteilt werden, bestimmt die konkrete Lizenz, welche Hinweise, Quellcode-Angebote oder weiteren Bedingungen dabei gelten. Die technische Machbarkeit einer Änderung und die rechtliche Erlaubnis zur Weitergabe sind also zwei getrennte Fragen.
Freie Software bedeutet auch nicht, dass jede Person Änderungen selbst programmieren muss. Die Freiheiten erlauben, andere damit zu beauftragen oder Änderungen aus der Gemeinschaft zu übernehmen. Ebenso folgt daraus keine Garantie für Sicherheit, Support, Aktualität oder Kompatibilität. Diese Eigenschaften müssen für das jeweilige Programm, die eingesetzte Version und den vorgesehenen Betrieb gesondert bewertet werden.
„Open Source“ und „freie Software“ überschneiden sich stark, setzen aber unterschiedliche Akzente. Die Open Source Definition verlangt mehr als bloßen Quellcodezugang: Sie fordert unter anderem freie Weitergabe, verfügbaren Quellcode, erlaubte Änderungen und abgeleitete Werke sowie keine Diskriminierung von Personen, Gruppen oder Einsatzgebieten.[3] Die FSF beschreibt die eigene Perspektive als auf Freiheit und Gemeinschaft gerichtet und hält fest, dass fast alle Open-Source-Programme auch freie Software sind, obwohl die Begriffe unterschiedliche Philosophien und praktische Definitionen haben.[1:4]
Proprietäre oder nichtfreie Software räumt demgegenüber mindestens eine der vier Freiheiten nicht ausreichend ein. Sie kann kostenlos nutzbar sein und dennoch nicht frei sein, etwa wenn das Ändern oder Weitergeben untersagt ist. Umgekehrt kann freie Software kostenpflichtig angeboten werden. „Kostenlos“, „quelloffen“, „Open Source“ und „freie Software“ sind daher keine austauschbaren Etiketten: Für eine belastbare Einordnung zählen Lizenztext, Quellcodezugang und die tatsächlich eingeräumten Rechte.
Freie Software ist keine Preisangabe. Freeware kann gratis erhältlich sein, ohne Quellcode oder Änderungs- und Weitergaberechte bereitzustellen. Quellverfügbar („source available“) bedeutet lediglich, dass Code eingesehen werden kann; ohne passende Lizenzrechte ist die Software nicht automatisch frei. Copyleft ist schließlich eine mögliche Ausgestaltung freier Lizenzen, nicht ihr Synonym. Bei jeder konkreten Software entscheidet die Lizenz, welche Nutzung, Änderung und Weitergabe erlaubt sind.
GNU-Projekt / Free Software Foundation: What is Free Software?, gelesen am 13. September 2026. Belegt die Definition und Freiheiten 0–3, die notwendige Rolle des Quellcodes, den Unterschied zwischen Freiheit und Preis, die kommerzielle Nutzbarkeit sowie die von der FSF beschriebene Abgrenzung zu Open Source und nichtfreier Software. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
GNU-Projekt / Free Software Foundation: GNU General Public License, Version 3, gelesen am 13. September 2026. Belegt die GPL als freie Copyleft-Lizenz, die Definition von Source Code und Corresponding Source sowie die Regeln zur Weitergabe, auch gegen Gebühr. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Open Source Initiative: The Open Source Definition, gelesen am 13. September 2026. Belegt, dass Open Source über bloßen Quellcodezugang hinausgeht, einschließlich Weitergabe, Änderbarkeit, abgeleiteten Werken und Diskriminierungsverboten. ↩︎