Bitstromzugang ist ein von der Bundesnetzagentur regulierter Vorleistungszugang, bei dem ein Netzbetreiber anderen Unternehmen den Datenstrom seiner Breitbandanschlüsse bis zu einem Übergabepunkt überlässt.
Nicht jedes Telekommunikationsunternehmen betreibt ein eigenes Glasfaser- oder Kupfernetz bis zum Haus der Kundschaft. Bitstromzugang ermöglicht es solchen Unternehmen trotzdem, Breitbandprodukte anzubieten: Sie mieten sich beim Netzbetreiber in dessen bestehende Infrastruktur ein und erhalten den durchgeleiteten Datenstrom an einem vereinbarten Übergabepunkt, von dem aus sie eigene Endkundenprodukte aufbauen.
Der Netzbetreiber transportiert den Datenverkehr der angeschlossenen Breitbandleitungen über sein Konzentrator- und gegebenenfalls Kernnetz bis zu einem technischen Übergabepunkt, an dem er ihn an den anfragenden Anbieter weitergibt. Die Bundesnetzagentur unterscheidet dabei zwischen Layer-2- und Layer-3-Bitstromzugang, je nachdem, auf welcher Netzebene die Übergabe erfolgt: Layer 2 typischerweise regional im Konzentratornetz, Layer 3 an überregionalen Übergabepunkten im Kernnetz. Weil auf diesem Markt in der Regel kein wirksamer Wettbewerb entsteht, unterliegt das Angebot einer ex-ante-Regulierung mit genehmigungspflichtigen Entgelten.
Ein kleinerer Internetanbieter ohne eigenes flächendeckendes Glasfasernetz least Bitstromzugang beim regionalen Netzbetreiber und kann dadurch eigene, individuell gestaltete Internetanschlüsse an Endkundinnen und -kunden verkaufen, ohne selbst Leitungen bis zu den Haushalten verlegen zu müssen.
Bitstromzugang wird eingesetzt, um Wettbewerb auf dem Breitbandmarkt zu ermöglichen, wenn der Aufbau eigener physischer Netze für einzelne Anbieter wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, und um unterschiedlichen Anbietern einen regulierten Zugang zu bestehender Netzinfrastruktur zu sichern.
Bitstromzugang wird oft mit einem eigenen Netzanschluss verwechselt; tatsächlich bleibt die physische Leitung im Eigentum und Betrieb des ursprünglichen Netzbetreibers, der anfragende Anbieter erhält lediglich den durchgeleiteten Datenstrom. Die konkrete Ausgestaltung – etwa auf welcher Netzebene übergeben wird – unterscheidet sich zudem deutlich zwischen Layer-2- und Layer-3-Produkten.
Nicht zu verwechseln mit dem Glasfaseranschluss: Der Glasfaseranschluss ist die physische Leitung bis zum Gebäude der Endkundschaft, Bitstromzugang ist dagegen das regulatorische Vorleistungsprodukt, über das andere Anbieter den Datenstrom dieser oder vergleichbarer Leitungen nutzen können. Ebenfalls abzugrenzen vom Universaldienst: Der Universaldienst sichert Endkundinnen und -kunden einen gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch, während Bitstromzugang ein Vorleistungsprodukt zwischen Unternehmen auf der Großhandelsebene ist.