Netzneutralität bedeutet, dass Internetzugangsanbieter den gesamten Datenverkehr in ihrem Netz gleich behandeln müssen, unabhängig von Inhalt, Anwendung, Dienst, Absender, Empfänger oder genutztem Endgerät.
Ohne Netzneutralität könnte ein Internetanbieter bestimmte Inhalte oder Dienste bevorzugt schnell übertragen, andere bewusst verlangsamen oder blockieren. Netzneutralität verpflichtet Anbieter dazu, grundsätzlich alle Daten gleich zu behandeln, damit Nutzerinnen und Nutzer frei entscheiden können, welche Inhalte und Dienste sie nutzen.
In der EU ist Netzneutralität durch eine Verordnung über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet rechtlich festgeschrieben. Anbieter von Internetzugangsdiensten müssen den gesamten Datenverkehr gleich behandeln, ohne ihn zu blockieren, zu verlangsamen, zu verändern oder zu diskriminieren. Zulässig sind lediglich angemessene, transparente und verhältnismäßige Verkehrsmanagementmaßnahmen, etwa zur Wahrung der Netzintegrität und -sicherheit oder zur Bewältigung einer vorübergehenden Netzüberlastung – solche Maßnahmen dürfen sich dabei nicht auf einzelne Inhalte oder Anbieter stützen, sondern müssen auf objektiv unterschiedlichen technischen Anforderungen beruhen. In Deutschland überwacht die Bundesnetzagentur die Einhaltung dieser Vorgaben.
Ein Internetanbieter darf den Zugriff auf einen bestimmten Streaming-Dienst nicht gezielt verlangsamen, nur weil dieser mit einem Konkurrenzangebot des Anbieters im Wettbewerb steht. Alle vergleichbaren Datenströme müssen gleich behandelt werden.
Netzneutralität wird eingesetzt, um gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Diensten im Internet zu sichern, Wettbewerbsverzerrungen durch bevorzugte oder benachteiligte Datenübertragung zu verhindern und das Internet als offene Plattform für Innovationen zu erhalten.
Netzneutralität verbietet nicht jede Form von Verkehrsmanagement: Technisch begründete, nichtdiskriminierende Maßnahmen zur Netzsicherheit oder bei tatsächlicher Überlastung sind ausdrücklich erlaubt. Netzneutralität bedeutet außerdem nicht, dass alle Nutzerinnen und Nutzer automatisch dieselbe Bandbreite erhalten – vertraglich vereinbarte Unterschiede in der Internetzugangsgeschwindigkeit zwischen verschiedenen Tarifen bleiben davon unberührt.
Nicht zu verwechseln mit Bandbreite: Diese beschreibt die verfügbare Übertragungskapazität eines Anschlusses, Netzneutralität regelt dagegen die Gleichbehandlung des Datenverkehrs innerhalb dieser Kapazität. Ebenfalls abzugrenzen ist 5G: Dieser Mobilfunkstandard betrifft die Übertragungstechnik, nicht die rechtliche Gleichbehandlung des darüber laufenden Datenverkehrs.