Homeoffice bezeichnet die zeitweilige oder dauerhafte Erbringung der Arbeitsleistung im Privatbereich der Beschäftigten, meist unter Nutzung mobiler IT-Systeme wie Notebooks oder Datenträgern.
Statt an einem festen Arbeitsplatz im Betrieb zu erscheinen, arbeiten Beschäftigte im Homeoffice von zu Hause aus. Möglich wurde dieses Arbeitsmodell in der Breite erst durch digitale Werkzeuge wie Videokonferenzen, Cloud-Dienste und sichere Fernzugriffe, die den gewohnten Büroarbeitsplatz technisch in die eigene Wohnung verlagern.
In Deutschland ist der Begriff Homeoffice selbst gesetzlich nicht eigenständig definiert; rechtlich wird er in der Regel dem sogenannten mobilen Arbeiten zugeordnet, bei dem Beschäftigte ihre Arbeit nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Davon zu unterscheiden ist die ebenfalls rechtlich definierte Telearbeit, bei der ein fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich mit vertraglich festgelegter Ausstattung und Arbeitszeit vorliegt. Arbeitsschutzrechtliche Pflichten wie Gefährdungsbeurteilungen gelten grundsätzlich auch im Homeoffice, auch wenn kein formeller Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten besteht und Arbeitgeber einem entsprechenden Wunsch formlos widersprechen können.
Eine Softwareentwicklerin erledigt drei Tage pro Woche ihre Aufgaben von ihrer Wohnung aus und greift dafür über eine gesicherte Verbindung auf die Systeme ihres Arbeitgebers zu; an den übrigen Tagen arbeitet sie im Büro.
Homeoffice wird eingesetzt, um Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitsort und Arbeitszeit zu ermöglichen, Pendelzeiten zu reduzieren und Unternehmen trotz räumlicher Verteilung der Belegschaft arbeitsfähig zu halten, etwa während der COVID-19-Pandemie in großem Umfang erprobt.
Homeoffice ist kein eigenständiger Rechtsbegriff und wird in der Praxis häufig synonym mit mobilem Arbeiten oder Telearbeit verwendet, obwohl diese rechtlich unterschiedliche Anforderungen an Arbeitsplatzgestaltung und Vereinbarungen stellen. Häufig wird außerdem übersehen, dass Beschäftigte in Deutschland keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice haben, auch wenn politische Vorhaben einen Erörterungsanspruch vorsehen.
Nicht zu verwechseln mit Gig-Economy: Gig-Economy beschreibt kurzfristige, projektbasierte Auftragsarbeit über digitale Plattformen außerhalb klassischer Arbeitsverhältnisse, Homeoffice betrifft dagegen den Arbeitsort innerhalb eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses. Ebenfalls abzugrenzen ist Digitale Transformation: Digitale Transformation bezeichnet den umfassenden Wandel von Geschäftsmodellen und Prozessen durch digitale Technologien, Homeoffice ist lediglich eine konkrete Arbeitsform, die durch diesen Wandel begünstigt wurde.