Die Gig-Economy bezeichnet einen Bereich des Arbeitsmarkts, in dem Auftraggebende kurzfristige Einzelaufträge – sogenannte Gigs – an Selbstständige vergeben, heute meist vermittelt über digitale Plattformen.
Auch genannt: Plattformarbeit, Gig-Ökonomie, Auftragsarbeit über Plattformen
Statt einer festen Stelle arbeitet man von Auftrag zu Auftrag: heute eine Essenslieferung, morgen eine Übersetzung, übermorgen eine Grafik. Eine App oder Website bringt Auftraggebende und Auftragnehmende zusammen, oft in wenigen Minuten und ohne langfristige Bindung. Der Name kommt vom englischen „gig“, einem einzelnen Auftritt.
Eine Plattform stellt die technische Infrastruktur bereit: Aufträge werden eingestellt, Arbeitende nehmen sie an oder bewerben sich, die Plattform wickelt Zahlung und Bewertung ab und erhält meist eine Provision. Algorithmen steuern häufig, welche Aufträge angezeigt werden und wie Leistungen bewertet werden. Man unterscheidet grob zwei Formen: Bei ortsgebundener Arbeit wird die Leistung vor Ort erbracht, etwa bei Lieferungen oder Reinigungsdiensten; bei ortsunabhängiger Onlinearbeit, oft als Crowdwork bezeichnet, wird die Aufgabe digital erledigt, etwa Texte, Übersetzungen oder Datenpflege.
Ein Grafikdesigner nimmt neben seinem Studium über eine Plattform kleine Logo-Aufträge an. Jeder Auftrag ist ein eigenes Projekt mit festem Preis und Frist. Bezahlung und Bewertung laufen über die Plattform, die einen Anteil einbehält. Eine feste Auslastung gibt es nicht: Bleiben Aufträge aus, bleibt auch das Einkommen aus.
Für Unternehmen bietet die Gig-Economy flexible Kapazitäten ohne feste Anstellung, etwa bei Spitzenlasten oder speziellen Aufgaben. Für Arbeitende kann sie einen Zuverdienst oder flexible Einteilung ermöglichen. Politik und Gewerkschaften beschäftigen sich vor allem mit den Rahmenbedingungen, etwa mit der Frage der sozialen Absicherung und der richtigen Einordnung als Arbeitnehmende oder Selbstständige.
Flexibilität hat einen Preis: Einkommen und Auslastung sind unsicher, und Selbstständige tragen Risiken wie Krankheit oder Auftragsmangel meist selbst. Ob im Einzelfall eine Selbstständigkeit oder tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab, insbesondere davon, wie stark die Plattform die Arbeit lenkt. Auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, den Beschäftigungsstatus bei Plattformarbeit klarer zu regeln und den Einsatz algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz zu ordnen. Nicht jede Nebentätigkeit über das Internet gehört zudem zur Gig-Economy; typisch sind kurze, einzeln vermittelte Aufträge.
Nicht zu verwechseln mit der Plattformökonomie: Diese ist ein Geschäftsmodell rund um Plattformen als Umschlagsort für Waren und Leistungen, während die Gig-Economy den Arbeitsmarktausschnitt bezeichnet, in dem Arbeit über solche Plattformen vermittelt wird. Ebenso zu unterscheiden vom Online-Marktplatz, auf dem vor allem Waren gehandelt werden, und von klassischer Freiberuflichkeit, bei der keine Plattform als Vermittlerin dazwischensteht.