Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung gravierende Versorgungsengpässe oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit auslösen würde.
Auch genannt: KRITIS
Kritische Infrastrukturen sind Einrichtungen wie Energie-, Wasser- oder Telekommunikationsnetze, auf die die Gesellschaft so sehr angewiesen ist, dass ihr Ausfall schwerwiegende Folgen hätte.
Der Staat legt fest, welche Sektoren und Anlagen als kritisch gelten – in Deutschland etwa durch das KRITIS-Dachgesetz, das unter anderem Energie, Wasser, Gesundheit, Ernährung sowie Informationstechnik und Telekommunikation erfasst. Betreiber solcher Anlagen müssen Mindeststandards für Schutz und Ausfallsicherheit einhalten und Vorfälle den zuständigen Behörden melden.
Ein regionaler Energieversorger, der mehrere Hunderttausend Haushalte beliefert, gilt als Betreiber einer kritischen Anlage und muss besondere Vorkehrungen gegen Ausfälle treffen.
Der Begriff dient dazu, Schutzpflichten, Meldewege und behördliche Aufsicht für besonders versorgungsrelevante Einrichtungen gesetzlich zu regeln.
Nicht jede wichtige Einrichtung gilt automatisch als kritische Infrastruktur – maßgeblich sind gesetzlich festgelegte Sektoren und Schwellenwerte wie die Anzahl versorgter Personen. Physischer Schutz und IT-Sicherheit sind zwei sich ergänzende, aber rechtlich unterschiedlich geregelte Schutzebenen.
Nicht zu verwechseln mit Digitaler Infrastruktur, dem breiteren Begriff für Netze und Systeme allgemein, unabhängig von einer gesetzlichen Einstufung als kritisch, oder mit Verschlüsselung, einer einzelnen Schutztechnik und nicht der rechtlichen Kategorie der Anlage.