Sexting bezeichnet das Versenden und Empfangen selbstproduzierter, freizügiger Fotos oder Videos über Smartphone oder Computer. Der Begriff setzt sich aus „Sex" und „Texting" zusammen und beschreibt eine Form moderner Intimkommunikation, die bei Minderjährigen besonderen rechtlichen Regeln unterliegt.
Jugendliche verschicken im Rahmen von Flirts oder Beziehungen freizügige Selfies – unter ihnen oft „Pics" oder „Nudes" genannt. Das ist Teil der Erkundung der eigenen Sexualität und muss nicht per se problematisch sein, solange alle Beteiligten einverstanden sind und die Aufnahmen privat bleiben.
Einvernehmliches Sexting zwischen Jugendlichen ab 14 Jahren ist grundsätzlich nicht strafbar, solange die Aufnahmen nicht ohne Zustimmung weiterverbreitet oder veröffentlicht werden. Rechtlich problematisch wird es, sobald intime Aufnahmen ohne Einverständnis der abgebildeten Person an Dritte weitergegeben werden: Das verletzt das Recht am eigenen Bild und kann je nach Alter der abgebildeten Person als Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie nach §§ 184b, 184c Strafgesetzbuch strafbar sein. Bei unter 14-Jährigen gelten deutlich strengere Maßstäbe ohne vergleichbare Ausnahme.
Zwei 16-jährige Jugendliche in einer Beziehung tauschen einvernehmlich intime Fotos aus. Nach einer Trennung leitet einer der beiden die Bilder ohne Zustimmung an gemeinsame Bekannte weiter – damit wird aus zuvor straflosem, einvernehmlichem Sexting eine strafbare Verbreitung intimer Aufnahmen gegen den Willen der abgebildeten Person.
Der Begriff wird in Aufklärung, Beratung und Prävention verwendet, um Jugendliche über Chancen und Risiken selbstbestimmter Intimkommunikation aufzuklären, über rechtliche Grenzen zu informieren und Handlungswege für den Fall aufzuzeigen, dass Aufnahmen missbräuchlich weiterverbreitet werden – etwa über spezialisierte Beratungsangebote oder die Polizei.
Sexting ist nicht automatisch strafbar oder grundsätzlich riskant – problematisch wird es erst durch die unerlaubte Weitergabe an Dritte. Häufig wird zudem übersehen, dass Betroffene, deren Aufnahmen ungefragt verbreitet wurden, keine Schuld trifft; die Verantwortung liegt allein bei der Person, die die Weitergabe vornimmt.
Nicht zu verwechseln mit Cybergrooming: Sexting ist in der Regel ein freiwilliger, einvernehmlicher Austausch zwischen etwa gleichaltrigen Personen, während Cybergrooming die gezielte, manipulative Kontaktanbahnung durch eine ältere Person mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs beschreibt.