Cybergrooming bezeichnet die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern und Jugendlichen im Internet. Täterinnen und Täter bauen dabei systematisch Vertrauen auf, um ihre Opfer zu sexuellen Handlungen, zum Senden von Nacktaufnahmen oder zu persönlichen Treffen zu bewegen.
Auch genannt: Online-Grooming
„Cyber" steht für die Onlinewelt, „Grooming" sinnbildlich für das Heranmachen an ein Kind. Erwachsene geben sich in Chats und sozialen Netzwerken oft als gleichaltrig oder besonders verständnisvoll aus, bauen über Komplimente und geteiltes Interesse Vertrauen auf und drängen anschließend auf intime Fotos oder ein persönliches Treffen.
Täterinnen und Täter suchen ihre Opfer gezielt auf Plattformen auf, die bei Kindern und Jugendlichen beliebt sind, etwa in sozialen Netzwerken, Messengern oder Online-Spielen, und verwickeln sie zunächst in scheinbar harmlose Gespräche. Nach und nach fragen sie nach persönlichen Informationen, Fotos oder Videos, die teils später als Druckmittel für weitere Forderungen eingesetzt werden. In Deutschland ist bereits die gezielte Kontaktaufnahme zu Kindern unter 14 Jahren mit sexueller Absicht nach § 176 StGB strafbar, auch wenn es zu keinem tatsächlichen Treffen kommt; seit 2020 gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn Ermittelnde sich als Kinder ausgeben.
Eine erwachsene Person gibt sich in einem Spiele-Chat als 13-Jährige aus und beginnt ein Gespräch mit einem zwölfjährigen Kind. Nach mehreren Unterhaltungen fragt sie nach einem Foto und schlägt ein Treffen vor – ein klassischer Ablauf von Cybergrooming, der bereits in der Kontaktanbahnungsphase strafbar sein kann.
Der Begriff wird in Prävention, Strafverfolgung und Medienerziehung verwendet, um Eltern, Fachkräfte und Kinder für Warnsignale zu sensibilisieren: etwa Aufforderungen zu privaten Kommunikationskanälen, Fragen nach Sexualität oder Angeboten von Geld und Geschenken. Beratungsstellen wie klicksafe empfehlen bei Verdachtsfällen, den Kontakt abzubrechen, Chats zu dokumentieren und sich an Vertrauenspersonen zu wenden.
Cybergrooming ist kein Einzelfall seltener „Internet-Fremder", sondern kann auf praktisch jeder Plattform mit Chat- oder Kommunikationsfunktion auftreten, auch in vermeintlich kindgerechten Spielen. Zudem trifft Betroffene keine Schuld, selbst wenn sie zunächst Fotos verschickt oder dem Kontakt zugestimmt haben – entscheidend ist allein das manipulative Vorgehen der Täterinnen und Täter.
Nicht zu verwechseln mit Sexting: Sexting bezeichnet den freiwilligen, einvernehmlichen Austausch intimer Aufnahmen etwa unter gleichaltrigen Jugendlichen, während Cybergrooming die gezielte, manipulative Kontaktanbahnung durch Täterinnen und Täter zum Zweck sexuellen Missbrauchs beschreibt.