Eine Softwarelizenz ist eine vertragliche Regelung zwischen Rechteinhaber und Nutzenden, die festlegt, wer eine Software wie, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen verwenden darf. Sie ist der rechtliche Rahmen, der Software überhaupt erst nutzbar macht.
Wer Software erwirbt oder herunterlädt, erhält damit nicht automatisch alle Rechte an ihr. Der Urheber bleibt in der Regel Rechteinhaber; was Nutzende tatsächlich dürfen – etwa installieren, kopieren, verändern oder weitergeben –, regelt die Softwarelizenz. Diese Bedingungen unterscheiden sich stark je nach Lizenzmodell.
Eine Softwarelizenz gewährt ein Nutzungsrecht, keine Eigentumsübertragung am Programmcode. Sie kann einfach oder ausschließlich sein, zeitlich befristet oder unbefristet, und sie kann Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe erlauben oder ausschließen. Bei proprietären Lizenzen behält der Hersteller weitreichende Kontrolle über Nutzung und Quellcode. Bei Open-Source-Lizenzen wird der Quellcode dagegen offengelegt und darf üblicherweise kopiert, verändert und weitergegeben werden, oft ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Lizenzgeber – die genauen Bedingungen legt aber jede einzelne Lizenz selbst fest.
Eine bekannte Open-Source-Lizenz erlaubt es, Software frei zu kopieren, zu untersuchen und zu verändern, verpflichtet aber dazu, weiterentwickelte Versionen unter derselben Lizenz und mit offengelegtem Quellcode weiterzugeben. Eine proprietäre Lizenz erlaubt dagegen häufig nur die Nutzung eines fertigen Programms auf einer festgelegten Anzahl von Geräten, ohne Einblick in dessen Quellcode.
Softwarelizenzen regeln praktisch jede Form der Softwarenutzung: beim Kauf oder Abonnement kommerzieller Anwendungen, bei betrieblicher Software in Unternehmen und bei der Bereitstellung von Programmen unter freien oder offenen Lizenzmodellen. Sie sind Grundlage dafür, dass Hersteller, Entwickelnde und Nutzende ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen.
Eine Softwarelizenz ist kein Synonym für kostenlose Software: Auch kostenpflichtige Programme werden lizenziert, und umgekehrt können lizenzkostenfreie Lizenzen weiterhin Bedingungen wie Namensnennung oder Weitergabepflichten enthalten. Häufig wird zudem übersehen, dass der Erwerb einer Lizenz nicht automatisch das Recht einschließt, eine Software zu verändern oder weiterzugeben – diese Befugnisse müssen die Lizenzbedingungen ausdrücklich einräumen.
Nicht verwechseln mit Open Source: Dieser Begriff bezeichnet eine Familie von Lizenzprinzipien mit offenem Quellcode, während Softwarelizenz der übergeordnete rechtliche Rahmen für jede Art von Softwarenutzung ist, unabhängig davon, ob der Quellcode offenliegt. Ebenfalls abzugrenzen ist Freie Software: Sie definiert bestimmte Freiheitsrechte für Nutzende, die eine Softwarelizenz gewähren oder verweigern kann. Auch die Datenschutz-Grundverordnung ist ein eigenständiger Begriff: Sie regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und ist von den Nutzungsrechten an Software unabhängig.