Auch genannt: Payment Service Provider, PSP.
Ein Zahlungsdienstleister ist ein reguliertes Unternehmen, das Zahlungsvorgänge zwischen Käuferinnen, Käufern, Händlern und den beteiligten Banken technisch abwickelt, autorisiert und absichert.
Wenn online mit Kreditkarte, Lastschrift oder einer digitalen Wallet bezahlt wird, laufen im Hintergrund viele technische und rechtliche Schritte ab: Die Zahlungsdaten müssen geprüft, die Zahlung bei der Bank autorisiert und das Geld sicher zum Händler weitergeleitet werden. Ein Zahlungsdienstleister übernimmt diese komplexe Abwicklung, sodass Händler nicht selbst direkte technische Schnittstellen zu jeder Bank und jedem Kartennetzwerk aufbauen müssen.
Ein Zahlungsdienstleister stellt Händlern eine technische Schnittstelle bereit, über die Zahlungen ausgelöst werden. Er leitet die Transaktionsdaten verschlüsselt an die zuständige Bank oder das Kartennetzwerk weiter, erhält eine Autorisierung oder Ablehnung zurück und meldet das Ergebnis an den Händler. Zusätzlich übernehmen viele Zahlungsdienstleister Betrugsprüfungen, Währungsumrechnung und die gebündelte Auszahlung mehrerer Transaktionen an den Händler. In der EU benötigen Zahlungsdienstleister für diese Tätigkeit eine Zulassung nach der Zahlungsdiensterichtlinie und unterliegen der Aufsicht durch die zuständige Finanzaufsichtsbehörde.
Ein Onlineshop bindet einen Zahlungsdienstleister ein, über den Kundinnen und Kunden per Kreditkarte, Lastschrift oder digitaler Wallet bezahlen können. Der Zahlungsdienstleister prüft jede Transaktion, holt die Freigabe der jeweiligen Bank ein und überweist die gesammelten Umsätze am Ende des Tages gebündelt an den Shop.
Zahlungsdienstleister werden eingesetzt, um Händlern den technischen Zugang zu verschiedenen Zahlungsmethoden und Bankennetzwerken zu ermöglichen, Betrugsrisiken durch automatisierte Prüfungen zu senken, grenzüberschreitende Zahlungen abzuwickeln und die buchhalterische Abstimmung durch gebündelte Auszahlungen zu vereinfachen.
Ein Zahlungsdienstleister ist nicht automatisch eine Bank; er vermittelt und sichert Transaktionen, hält aber in vielen Modellen keine eigenen Kundeneinlagen im Sinne des klassischen Bankgeschäfts. Häufig wird zudem übersehen, dass die Haftung bei fehlgeschlagenen oder betrügerischen Zahlungen vertraglich unterschiedlich zwischen Händler, Zahlungsdienstleister und Bank aufgeteilt sein kann.
Nicht zu verwechseln mit Digitale Wallet: Eine digitale Wallet ist die nutzerseitige Anwendung zur Verwaltung von Zahlungsmitteln, während der Zahlungsdienstleister im Hintergrund die eigentliche Transaktionsabwicklung übernimmt. Ebenfalls abzugrenzen ist Open Banking: Open Banking regelt den regulierten Zugriff auf Bankkontodaten über Schnittstellen, während ein Zahlungsdienstleister konkret Zahlungen für Händler abwickelt.