Copyleft ist eine Klausel in urheberrechtlichen Nutzungslizenzen, die den Lizenznehmer verpflichtet, jede Bearbeitung eines Werks unter dieselbe Lizenz wie das ursprüngliche Werk zu stellen.
Der Name Copyleft spielt bewusst mit dem Begriff Copyright: Statt Nutzungsrechte einzuschränken, soll die Klausel sie dauerhaft offenhalten. Wer ein unter Copyleft stehendes Werk verändert und weitergibt, muss die veränderte Fassung unter denselben freien Bedingungen zugänglich machen wie das Original – die Freiheit, das Werk zu nutzen, zu untersuchen, zu verändern und weiterzugeben, bleibt so auch über mehrere Bearbeitungsschritte hinweg erhalten.
Eine Copyleft-Klausel setzt voraus, dass Vervielfältigung und Bearbeitung des Werks grundsätzlich erlaubt sind; sie macht für sich genommen keine weiteren Aussagen über Art und Umfang der zugrunde liegenden Lizenz. Entscheidend ist die Verpflichtung, dass abgeleitete, veränderte Fassungen wieder unter derselben oder einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden müssen. Bei Software ist dies am bekanntesten in der GNU General Public License (GPL) umgesetzt: Wird GPL-lizenzierte Software verändert, weiterentwickelt oder in andere Software eingebunden, muss auch die resultierende Software unter die GPL gestellt und ihr Quellcode veröffentlicht werden.
Ein Unternehmen passt ein unter der GPL lizenziertes Softwareprogramm für den eigenen Bedarf an und vertreibt die veränderte Version an Kundinnen und Kunden. Durch die Copyleft-Klausel ist das Unternehmen verpflichtet, den Quellcode der veränderten Version ebenfalls unter der GPL zugänglich zu machen.
Copyleft wird eingesetzt, um zu verhindern, dass aus freier Software oder freien Inhalten abgeleitete Werke mit zusätzlichen Nutzungseinschränkungen weiterverbreitet werden, und um die Offenheit eines Werks dauerhaft über alle nachfolgenden Bearbeitungen hinweg abzusichern.
Copyleft bedeutet nicht den Verzicht auf jegliches Urheberrecht; die Lizenz bleibt rechtlich wirksam, verpflichtet aber zur Weitergabe unter denselben Bedingungen, statt Rechte vollständig freizugeben. Häufig wird außerdem übersehen, dass nicht jede freie oder offene Lizenz eine Copyleft-Klausel enthält – permissive Lizenzen erlauben beispielsweise die Weitergabe veränderter Versionen auch unter restriktiveren Bedingungen.
Nicht zu verwechseln mit Open Source: Open Source bezeichnet allgemein Software, deren Quellcode offen zugänglich ist, unabhängig davon, ob ihre Lizenz eine Copyleft-Klausel enthält; Copyleft ist ein spezifischer, aber nicht zwingender Lizenzmechanismus innerhalb von Open-Source- und freier Software. Ebenfalls abzugrenzen ist Freie Software: Freie Software beschreibt die vier grundlegenden Freiheiten der Nutzung, Untersuchung, Veränderung und Weitergabe eines Werks, Copyleft ist das rechtliche Mittel, mit dem diese Freiheiten auch bei weitergegebenen Bearbeitungen gesichert werden.