Ein Datenintermediär ist ein neutraler Vermittler, der nach dem europäischen Data Governance Act Geschäftsbeziehungen zwischen Dateninhabern und Datennutzern für die gemeinsame Datennutzung herstellt.
Wer Daten teilen möchte, weiß oft nicht, wer sie sinnvoll nutzen könnte – und umgekehrt. Datenintermediäre schließen diese Lücke: Sie vermitteln zwischen denen, die Daten anbieten, und denen, die sie nachfragen, ohne selbst Partei im Geschäft mit diesen Daten zu werden.
Der Data Governance Act definiert einen Datenvermittlungsdienst als Dienst, der durch technische, rechtliche oder sonstige Mittel Geschäftsbeziehungen zwischen einer unbestimmten Zahl von Dateninhabern und Datennutzern herstellt, um gemeinsame Datennutzung zu ermöglichen. Entscheidend ist die strukturelle Neutralität: Der Datenintermediär darf für seine Vermittlungsleistung ein Entgelt verlangen, die vermittelten Daten aber nicht selbst für eigene Zwecke nutzen oder weiterverkaufen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit Mai 2026 die zuständige Behörde, die entsprechende Dienste entgegennimmt und beaufsichtigt.
Ein Industriebetrieb stellt über einen Datenintermediär die Betriebsdaten seiner Fertigungsroboter bereit. Ein Reparaturdienstleister erwirbt darüber Zugang zu diesen Daten, um Wartungsintervalle genauer zu bestimmen – der Intermediär selbst nutzt die Daten zu keinem Zeitpunkt für eigene Zwecke.
Datenintermediäre werden eingesetzt, um Vertrauen und Sicherheit beim Austausch wirtschaftlich wertvoller Daten zwischen Unternehmen herzustellen, sektor- und grenzüberschreitenden Datenaustausch in der EU zu erleichtern und bislang ungenutzte Datenpotenziale zugänglich zu machen.
Nicht jeder Anbieter, der mit Daten handelt, ist ein Datenintermediär im Sinne des Data Governance Act; entscheidend ist die gesetzlich vorgeschriebene Neutralität und die fehlende Eigennutzung der vermittelten Daten. Datenintermediäre müssen ihren Vermittlungsdienst zudem strukturell von anderen Geschäftstätigkeiten trennen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Nicht zu verwechseln mit dem Datentreuhänder: Der Datentreuhänder ist eine besondere, strenger reglementierte Unterform des Datenintermediärs, die treuhänderisch im Interesse der Dateninhaber handelt; der Oberbegriff Datenintermediär umfasst darüber hinaus auch gewöhnliche gewerbliche Datenvermittlungsdienste. Ebenfalls abzugrenzen von Data Governance: Data Governance beschreibt das organisatorische Rahmenwerk für den Umgang mit Daten innerhalb einer einzelnen Organisation, der Datenintermediär vermittelt dagegen zwischen unterschiedlichen, voneinander unabhängigen Organisationen.