Ein Datentreuhänder ist eine neutrale Vermittlungsstelle, die den Austausch von Daten zwischen Dateninhabern und Datennutzenden organisiert, ohne die vermittelten Daten selbst zu eigenen Zwecken zu verwenden.
Auch genannt: Datenvermittlungsdienst, Datenintermediär
Ein Datentreuhänder vermittelt zwischen denjenigen, die Daten bereitstellen, und denjenigen, die sie nutzen möchten, und sorgt dafür, dass der Austausch fair und sicher abläuft.
Anbieter von Datenvermittlungsdiensten müssen ihre Tätigkeit nach EU-Recht bei einer zuständigen Behörde anmelden – in Deutschland bei der Bundesnetzagentur. Sie müssen ihre Vermittlungstätigkeit organisatorisch von anderen Geschäftsfeldern trennen und dürfen anvertraute Daten nicht für eigene Zwecke nutzen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Ein Datentreuhänder bringt landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Erntedaten teilen möchten, mit einem Forschungsinstitut zusammen, ohne selbst über die reine Vermittlung hinaus Zugriffsrechte auf die Daten zu erhalten.
Datentreuhänder sollen den freiwilligen Datenaustausch zwischen Unternehmen, Forschung und öffentlicher Hand erleichtern, etwa innerhalb europäischer Datenräume.
Ein Datentreuhänder ist kein Dateneigentümer und darf die vermittelten Daten nicht selbst kommerziell verwerten – seine Rolle beschränkt sich auf die neutrale Vermittlung. Die Bezeichnung wird in der Praxis nicht immer einheitlich verwendet und teils mit Datenmarktplätzen vermischt, die eigene Geschäftsinteressen verfolgen dürfen.
Nicht zu verwechseln mit Datenraum, der technisch-organisatorischen Infrastruktur für den Datenaustausch, in der Datentreuhänder als Vermittler auftreten können, oder mit Datenmonetarisierung, der Wertschöpfung aus Daten, die ein Datentreuhänder gerade nicht im eigenen Interesse betreiben darf.