Datenportabilität bezeichnet die Möglichkeit, eigene Daten von einem Anbieter in einem strukturierten, gängigen Format zu erhalten und zu einem anderen Anbieter zu übertragen, ohne wesentliche Informationen zu verlieren.
Auch genannt: Recht auf Datenübertragbarkeit
Ohne Datenportabilität sind Nutzerinnen und Nutzer häufig an einen einmal gewählten Anbieter gebunden, weil ein Wechsel mit dem Verlust angesammelter Daten verbunden wäre. Datenportabilität soll diesen sogenannten Lock-in-Effekt verringern, indem sie den Anspruch begründet, die eigenen Daten in einer wiederverwendbaren Form zu erhalten oder direkt an einen anderen Anbieter übertragen zu lassen.
Voraussetzung für Datenportabilität ist, dass Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, sodass sie ohne großen Aufwand in ein anderes System importiert werden können. In der Europäischen Union ist ein entsprechendes Recht für personenbezogene Daten in der Datenschutz-Grundverordnung verankert; darüber hinaus existieren sektorspezifische und wettbewerbspolitische Ansätze, die eine Übertragbarkeit von Daten auch außerhalb des reinen Datenschutzkontexts fördern sollen, etwa um den Anbieterwechsel in digitalen Märkten zu erleichtern.
Eine Nutzerin wechselt den Anbieter eines Onlinedienstes und fordert ihre bisher gespeicherten Daten – etwa Nachrichtenverläufe oder Nutzungsprofile – in einem strukturierten Format an. Der bisherige Anbieter stellt die Daten in einem gängigen Format bereit, sodass die Nutzerin sie beim neuen Anbieter importieren kann, statt bei null anfangen zu müssen.
Datenportabilität wird eingesetzt, um den Wechsel zwischen Diensten und Anbietern zu erleichtern, Wettbewerb in digitalen Märkten zu fördern und die Kontrolle Einzelner über die eigenen Daten zu stärken. Sie spielt sowohl im Datenschutzrecht als auch in wettbewerbspolitischen Debatten über die Marktmacht großer Plattformen eine Rolle.
Datenportabilität garantiert nicht, dass Daten beim neuen Anbieter automatisch weiterverwendet werden können, da unterschiedliche Systeme unterschiedliche Datenmodelle nutzen. Zudem betrifft das gesetzlich verankerte Recht in der Regel nur bestimmte Kategorien von Daten und ist an Voraussetzungen wie eine automatisierte Verarbeitung gebunden, sodass nicht jede Form von Datenübertragung darunterfällt.
Nicht zu verwechseln mit Personenbezogenen Daten allein, die lediglich die Kategorie der betroffenen Informationen beschreiben. Die Frage, ob und wie diese Daten übertragen werden können, ist Gegenstand der Datenportabilität, während der grundlegende Rechtsrahmen zu ihrem Schutz im Datenschutzrecht verbleibt.
Datenhoheit, Datenökonomie, Datenraum