Auch genannt: DiPA
Eine digitale Pflegeanwendung ist eine Anwendung, die wesentlich auf digitalen Technologien beruht und Pflegebedürftige dabei unterstützt, Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit zu mindern oder pflegende Angehörige zu entlasten.
Ähnlich wie die digitale Gesundheitsanwendung im Krankenversicherungsbereich gibt es für die Pflege eine eigene Kategorie geprüfter digitaler Hilfsmittel: die digitale Pflegeanwendung, kurz DiPA. Sie richtet sich an Pflegebedürftige selbst oder an die Interaktion zwischen Pflegebedürftigen und Angehörigen, ehrenamtlich Pflegenden oder ambulanten Pflegediensten, und kann von der Pflegeversicherung bezahlt werden, wenn sie offiziell anerkannt ist.
Nach § 40a des Elften Sozialgesetzbuchs haben Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit digitalen Pflegeanwendungen, sofern diese Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mindern, einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken oder die häusliche Versorgungssituation stabilisieren. Erstattungsfähig durch die Pflegekassen ist eine solche Anwendung jedoch nur, wenn sie ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erfolgreich durchlaufen hat und in das offizielle DiPA-Verzeichnis aufgenommen wurde. Ausdrücklich ausgenommen sind Anwendungen, die lediglich allgemeinen Lebensbedarf, die Arbeitsorganisation von Pflegeeinrichtungen oder reine Wissensvermittlung betreffen.
Eine App unterstützt Angehörige dabei, den Tagesablauf einer an Demenz erkrankten pflegebedürftigen Person besser zu strukturieren und erinnert an wichtige Routinen. Ist diese App im DiPA-Verzeichnis gelistet, kann die Pflegekasse die Kosten dafür übernehmen.
Digitale Pflegeanwendungen werden eingesetzt, um die Selbständigkeit pflegebedürftiger Menschen im Alltag zu unterstützen, pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende zu entlasten und digitale Innovationen in der häuslichen Pflege über die Pflegeversicherung finanzierbar zu machen.
Nicht jede Pflege-App ist automatisch eine erstattungsfähige digitale Pflegeanwendung; nur Anwendungen, die das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen haben und im DiPA-Verzeichnis gelistet sind, lösen einen Erstattungsanspruch aus. Häufig wird außerdem übersehen, dass eine Anwendung gleichzeitig als digitale Pflegeanwendung und als digitale Gesundheitsanwendung gelistet sein kann, wenn sie beide jeweiligen Anforderungen erfüllt.
Nicht zu verwechseln mit Digitale Gesundheitsanwendung: Die digitale Gesundheitsanwendung wird über die Krankenversicherung nach dem Fünften Sozialgesetzbuch erstattet und richtet sich an die Behandlung oder Erkennung von Krankheiten, die digitale Pflegeanwendung wird über die Pflegeversicherung nach dem Elften Sozialgesetzbuch erstattet und richtet sich an die Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Ebenfalls abzugrenzen ist Ambient Assisted Living: Ambient Assisted Living umfasst breiter angelegte, oft sensorbasierte Wohnumgebungstechnik zur Unterstützung selbständigen Lebens im Alter, während eine digitale Pflegeanwendung ein einzelnes, formal geprüftes und erstattungsfähiges Produkt im Rahmen der Pflegeversicherung ist.