Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist ein Medizinprodukt niedriger oder höherer Risikoklasse, dessen Hauptfunktion wesentlich auf digitaler Technologie beruht und das der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Behinderungen dient. In Deutschland können gesetzlich Versicherte solche Anwendungen per ärztlicher Verordnung oder Krankenkassen-Genehmigung erhalten.
Auch genannt: DiGA, App auf Rezept
Eine DiGA ist im Kern eine App oder webbasierte Anwendung mit medizinischem Zweck, die – anders als frei erhältliche Gesundheits-Apps – ein förmliches Prüfverfahren durchlaufen hat und deshalb von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden kann. Sie wird häufig als „App auf Rezept" bezeichnet.
Hersteller beantragen die Aufnahme ihrer Anwendung in ein amtliches Verzeichnis, das von der zuständigen Bundesbehörde geführt wird. Geprüft werden unter anderem Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und ein nachgewiesener positiver Versorgungseffekt. Nach erfolgreicher Prüfung erhält die DiGA eine eindeutige Verzeichnisnummer. Versicherte erhalten Zugang entweder über eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung oder über eine direkte Genehmigung durch die Krankenkasse nach Nachweis der medizinischen Indikation.
Eine Person mit einer diagnostizierten Angststörung erhält von ihrer Psychotherapeutin eine Verordnung für eine DiGA, die begleitende Übungen zur Symptombewältigung bereitstellt. Die Anwendung wird über einen Freischaltcode aktiviert, die Kosten trägt die Krankenkasse.
Digitale Gesundheitsanwendungen werden zur Unterstützung von Diagnostik, Therapie und Nachsorge bei verschiedenen Erkrankungen eingesetzt, etwa zur Begleitung von Verhaltenstherapien, zum Symptommonitoring oder zur Unterstützung bei chronischen Erkrankungen. Sie ergänzen ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, ersetzen sie aber nicht vollständig.
Nicht jede Gesundheits-App ist eine DiGA – entscheidend ist die förmliche Aufnahme in das amtliche Verzeichnis nach erfolgreicher Prüfung. Eine DiGA ist zudem kein Ersatz für die persönliche ärztliche oder psychotherapeutische Betreuung, sondern ein ergänzendes Versorgungsangebot. Auch der Erstattungsanspruch ist an bestimmte Voraussetzungen wie Verordnung oder Genehmigung gebunden und gilt nicht automatisch für jede App mit Gesundheitsbezug.
Nicht zu verwechseln mit allgemeiner Anwendungssoftware: Eine DiGA ist eine spezifische, regulierte Unterkategorie mit medizinischem Zweck und Zulassungsverfahren, während Anwendungssoftware der neutrale Oberbegriff für Programme jeder Art ist. Ebenfalls abzugrenzen von Öffentlicher Digitaler Infrastruktur und Open Source: Diese betreffen Fragen der Verwaltungssoftware beziehungsweise Lizenzierung, nicht ein konkretes Versorgungsprodukt für Patientinnen und Patienten.
E-Health, Mobile Health, Elektronische Patientenakte