Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale, sektorübergreifende Sammlung medizinischer Informationen einer Person – etwa Diagnosen, Befunde und Medikation –, auf die berechtigte Ärztinnen, Ärzte und weitere Gesundheitsdienstleister zugreifen können.
Auch genannt: ePA, elektronische Gesundheitsakte (im weiteren Sinn)
Statt Papierunterlagen oder isolierten Praxis- und Klinikdaten führt die elektronische Patientenakte relevante Gesundheitsinformationen einer Person an einem digitalen Ort zusammen. Behandelnde können so unabhängig vom Ort der jeweiligen Untersuchung auf frühere Befunde, Diagnosen und verordnete Arzneimittel zugreifen, sofern die betroffene Person dem zustimmt oder nicht widerspricht.
Die ePA wird technisch über die Telematikinfrastruktur bereitgestellt und in der Regel von Krankenkassen für ihre Versicherten zur Verfügung gestellt. Zugriff erhalten Versicherte meist über eine App, während Praxen und Kliniken über ihre Systeme angebunden sind. Versicherte behalten grundsätzlich die Hoheit darüber, welche Dokumente eingestellt werden und wer darauf zugreifen darf. Die ePA ergänzt die herkömmliche, gesetzlich vorgeschriebene Behandlungsdokumentation der einzelnen Praxis oder Klinik, ersetzt sie aber nicht.
Nach einem Krankenhausaufenthalt wird der Entlassbrief elektronisch in der Patientenakte gespeichert. Wenn die Person anschließend eine andere Praxis aufsucht, kann die behandelnde Ärztin dort mit Zustimmung auf diesen Bericht zugreifen, ohne dass Unterlagen erneut angefordert werden müssen.
Die elektronische Patientenakte dient der besser koordinierten Versorgung über Praxis-, Klinik- und Sektorgrenzen hinweg, der Vermeidung doppelter Untersuchungen, der Übersicht über verordnete Medikamente und damit auch der Arzneimittelsicherheit. Sie unterstützt zudem das Versorgungsmanagement bei chronischen Erkrankungen und Mehrfacherkrankungen.
Die ePA ist keine vollständige medizinische Akte im Sinn einer lückenlosen Dokumentation, sondern enthält vorrangig Kopien und Zusammenfassungen aus den jeweiligen Primärdokumentationen der Praxen und Kliniken. Sie ersetzt daher nicht die dort weiterhin verpflichtend zu führende Behandlungsdokumentation. Auch ist die Nutzung an Einwilligungs- beziehungsweise Widerspruchsregeln gebunden, was sie von einer zentral gesteuerten staatlichen Datenbank unterscheidet.
Nicht zu verwechseln mit Dokumentenmanagementsystem: Dieses beschreibt allgemein die digitale Verwaltung von Dokumenten in Organisationen, unabhängig vom Gesundheitswesen. Auch von der EU Digital Identity Wallet abzugrenzen, die primär Identitätsnachweise und Berechtigungen bündelt statt medizinischer Behandlungsdaten. Ebenso nicht zu verwechseln mit Open Data: Dort geht es um frei zugängliche öffentliche Daten, während die ePA personenbezogene, zugriffsgeschützte Gesundheitsdaten enthält.
Telematikinfrastruktur, E-Health, Elektronische Gesundheitskarte