Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der amtliche Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und gleichzeitig der technische Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. Sie hat die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt.
Auch genannt: eGK
Die eGK ist eine Chipkarte, mit der Versicherte nachweisen, dass sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Sie dient Arztpraxen und weiteren Leistungserbringern zugleich als Zugang zu bestimmten Anwendungen der Telematikinfrastruktur, etwa zur Freischaltung von Versichertendaten oder zur Authentifizierung.
Auf der Karte sind grundlegende Versichertendaten gespeichert, die für die Abrechnung mit Leistungserbringern benötigt werden, etwa Name, Geburtsdatum und Versichertennummer. Zusätzlich kann sie weitere freiwillige Angaben enthalten. In Verbindung mit einem Kartenlesegerät und einem Zugangsmedium ermöglicht sie den gesicherten Zugriff auf Anwendungen der Telematikinfrastruktur, etwa die elektronische Patientenakte. Seit ihrer verpflichtenden Einführung gilt sie als ausschließlicher Berechtigungsnachweis für vertragsärztliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beim Besuch in einer Arztpraxis wird die eGK in ein Lesegerät eingelesen. Die Praxis erhält dadurch die für die Abrechnung nötigen Versichertendaten, während medizinische Behandlungsdaten nicht automatisch auf der Karte selbst gespeichert sind, sondern über die Telematikinfrastruktur bereitgestellte Anwendungen abgerufen werden können.
Die elektronische Gesundheitskarte wird als Versicherungsnachweis bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen sowie als Zugangsmedium zu Anwendungen der Telematikinfrastruktur eingesetzt. Sie ist damit Grundlage für die Abrechnung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen sowie technischer Ausgangspunkt für digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte.
Die eGK speichert in der Regel nicht die vollständige Behandlungsgeschichte einer Person; medizinische Daten liegen meist in separaten, über die Telematikinfrastruktur zugänglichen Anwendungen. Sie ist zudem kein universeller Identitätsausweis, sondern ausschließlich für den Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Versicherungsnachweis kann zusätzlich auch über eine digitale Identität erfolgen, ohne dass die Karte dadurch grundsätzlich entfällt.
Nicht zu verwechseln mit der Digitalen Wallet aus dem Finanzbereich, die Zahlungsmittel und Fintech-Anwendungen bündelt. Auch von Online-Ausweis abzugrenzen: Dieser ist der staatliche Identitätsnachweis einer Person für Verwaltungs- und Behördenkontexte, während die eGK ausschließlich die Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Telematikinfrastruktur, E-Health, Elektronische Patientenakte