Öffentliche Digitale Infrastruktur bezeichnet digitale Basisdienste, Standards und Systeme, die von der öffentlichen Hand selbst gesteuert und betrieben werden.
Damit Behörden digitale Aufgaben erfüllen können, benötigen sie grundlegende technische Bausteine – etwa Server, Standards oder Basisdienste. Öffentliche Digitale Infrastruktur meint solche Bausteine, die bewusst öffentlich gestaltet und kontrolliert werden, statt vollständig auf externe Anbieter angewiesen zu sein.
Der Aufbau öffentlicher digitaler Infrastruktur umfasst die Auswahl offener Standards, den Betrieb eigener oder öffentlich kontrollierter Rechenzentren und Dienste sowie Regeln, die eine langfristige Steuerungsfähigkeit der öffentlichen Hand sichern. Ziel ist, dass zentrale Verwaltungsfunktionen nicht von einzelnen externen Anbietern abhängig werden.
Eine Behörde betreibt zentrale Basisdienste für die Verwaltungsdigitalisierung – etwa Identitäts- oder Registerdienste – über öffentlich kontrollierte Systeme statt über einen einzelnen externen Anbieter.
Öffentliche Digitale Infrastruktur bildet die technische Grundlage für E-Government-Dienste, Datenaustausch zwischen Behörden und die langfristige Handlungsfähigkeit des Staates im digitalen Raum.
Öffentliche Digitale Infrastruktur ist keine bloße Umbenennung von Open Source – es geht um Steuerungsfähigkeit über Betrieb und Standards, nicht primär um eine bestimmte Lizenzform. Der Aufbau erfordert erhebliche eigene technische und personelle Kapazitäten, die nicht in jeder Verwaltungseinheit gleich ausgeprägt sind.
Nicht zu verwechseln mit Open Source oder Freier Software, die Lizenzmodelle beschreiben, oder mit Infrastructure as a Service, einem kommerziellen Cloud-Dienstmodell.