E-Government bezeichnet den Einsatz digitaler Technologien durch Behörden, um Verwaltungsleistungen bereitzustellen und Verwaltungsprozesse abzuwickeln.
Auch genannt: Electronic Government, digitale Verwaltung
E-Government verlagert klassische Behördengänge – etwa Anträge oder Anmeldungen – auf digitale Kanäle, sodass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Verwaltungsleistungen online statt am Schalter erledigen können.
Verwaltungsverfahren werden digitalisiert, indem Formulare online bereitgestellt, Daten elektronisch verarbeitet und Ergebnisse digital zurückgemeldet werden. Dahinter stehen häufig zusätzliche Bausteine wie Online-Ausweisfunktionen zur Identifizierung und Register zum Datenaustausch zwischen Behörden.
Eine Ummeldung des Wohnsitzes lässt sich über ein Online-Portal einer Kommune erledigen, ohne persönlich beim Bürgeramt vorstellig werden zu müssen.
E-Government wird für Verwaltungsleistungen von Kommunen, Ländern und dem Bund eingesetzt – von einfachen Anträgen bis zu komplexen Genehmigungsverfahren für Unternehmen.
E-Government ist mehr als das bloße Bereitstellen von PDF-Formularen zum Download – erst die durchgängig digitale Bearbeitung ohne Medienbruch erfüllt den Anspruch echter Verwaltungsdigitalisierung. Der Fortschritt ist zudem zwischen Kommunen und Bundesländern in Deutschland sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Nicht zu verwechseln mit der Digitalisierung allgemein, die alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche betrifft, oder mit der Digitalen Transformation, die primär Unternehmen beschreibt. Konkretisiert wird E-Government in Deutschland unter anderem durch das Onlinezugangsgesetz.