Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Behörden in Deutschland, Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale bereitzustellen.
Auch genannt: OZG
Das Onlinezugangsgesetz ist der rechtliche Rahmen, der festlegt, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen möglichst viele Verwaltungsleistungen online erledigen können sollen, statt persönlich bei einer Behörde vorstellig zu werden.
Das Gesetz definiert, welche Verwaltungsleistungen digitalisiert und über einen sogenannten Portalverbund miteinander verknüpfter Verwaltungsportale zugänglich gemacht werden sollen. Bund, Länder und Kommunen setzen die Digitalisierung dabei arbeitsteilig um, orientiert an einheitlichen Standards.
Ein Antrag auf Elterngeld kann über ein Verwaltungsportal digital gestellt werden, dessen Verfügbarkeit auf die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes zurückgeht.
Das Onlinezugangsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland und ist zentraler Bezugspunkt für Projekte der Verwaltungsdigitalisierung auf allen föderalen Ebenen.
Das Gesetz verpflichtet zur Digitalisierung, garantiert aber nicht automatisch eine durchgängig medienbruchfreie Bearbeitung im Hintergrund – häufig endet die Digitalisierung an der Antragstellung, während interne Prozesse noch analog ablaufen. Der Umsetzungsstand unterscheidet sich zudem stark zwischen einzelnen Kommunen und Ländern.
Nicht zu verwechseln mit der Digitalen Transformation, die sich auf Unternehmen bezieht. Eng verbunden ist das Once-Only-Prinzip, das als inhaltliches Ziel der Verwaltungsdigitalisierung gilt.