Ein One-Stop-Shop bündelt mehrere Verwaltungsformalitäten an einer einzigen Anlaufstelle, statt sie über mehrere getrennte Behörden abzuwickeln.
Statt für jedes Anliegen eine andere Behörde aufsuchen zu müssen, erledigen Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen bei einem One-Stop-Shop mehrere zusammenhängende Vorgänge an einer zentralen Stelle.
Ein One-Stop-Shop koordiniert im Hintergrund die Kommunikation mit den eigentlich zuständigen Fachbehörden, sodass Antragstellende nur eine einzige Schnittstelle nutzen. Voraussetzung dafür ist eine gute Abstimmung und ein Datenaustausch zwischen den beteiligten Stellen.
Bei der Gründung eines Unternehmens lassen sich über einen One-Stop-Shop mehrere notwendige Anmeldungen – etwa bei Gewerbeamt und weiteren Stellen – über eine einzige Anlaufstelle koordinieren, statt jede Behörde separat aufzusuchen.
One-Stop-Shops werden bei Unternehmensgründungen, im internationalen Handel und bei komplexen Verwaltungsverfahren eingesetzt, die mehrere zuständige Stellen gleichzeitig betreffen.
Ein One-Stop-Shop vereinfacht den Zugang, verändert aber nicht automatisch die Zuständigkeit der Fachbehörden im Hintergrund. Die Umsetzung setzt zudem funktionierende Datenflüsse zwischen den beteiligten Stellen voraus, die nicht überall gleich weit entwickelt sind.
Nicht zu verwechseln mit Omnichannel, das ein Konzept aus dem Handel ist, oder mit Checkout, dem Abschlussprozess eines Kaufs. Eng verwandt ist das Once-Only-Prinzip, das die Mehrfachangabe von Nachweisen vermeidet.