Das E-Rezept ist die digitale, fälschungssicher signierte Verordnung von Arzneimitteln, die das papierbasierte Rezept ersetzt.
Auch genannt: Elektronisches Rezept
Das E-Rezept ist die digitale Form der ärztlichen Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente und ersetzt das frühere rosafarbene Papierrezept.
Eine Ärztin oder ein Arzt erstellt das Rezept digital, signiert es elektronisch und speichert es über die Telematikinfrastruktur in einem zentralen Fachdienst. Versicherte lösen es in der Apotheke per elektronischer Gesundheitskarte, per App oder mit einem Papierausdruck des Rezeptcodes ein.
Eine Patientin erhält nach dem Arztbesuch einen Rezeptcode auf ihr Smartphone, den die Apotheke einscannt, um ihr das verordnete Medikament auszuhändigen.
Das E-Rezept wird seit 2024 verbindlich für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eingesetzt.
Für bestimmte Fälle wie Betäubungsmittel gelten eigene Sonderregelungen. Ein Papierausdruck des Rezeptcodes ersetzt das Rezept nicht selbst, sondern dient nur dem Zugriff auf das im Fachdienst gespeicherte Original.
Nicht zu verwechseln mit der Elektronischen Patientenakte, der umfassenden medizinischen Dokumentation, während das E-Rezept nur die Arzneimittelverordnung betrifft, oder mit der Telematikinfrastruktur, dem zugrunde liegenden Vernetzungssystem, über das das E-Rezept übermittelt wird, aber nicht dem Rezept selbst.