eIDAS ist eine EU-Verordnung, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste im europäischen Binnenmarkt schafft.
Auch genannt: Verordnung (EU) Nr. 910/2014
eIDAS legt fest, wie elektronische Identifizierungsmittel und digitale Vertrauensdienste – etwa elektronische Signaturen – EU-weit anerkannt und gegenseitig akzeptiert werden.
Mitgliedstaaten können eigene elektronische Identifizierungssysteme bei der EU notifizieren; werden diese anerkannt, müssen andere Mitgliedstaaten sie für ihre eigenen Online-Dienste akzeptieren. Gleichzeitig definiert eIDAS Vertrauensniveaus und Anforderungen an Vertrauensdienste wie Signaturen und Siegel.
Eine Bürgerin nutzt ihre nationale elektronische Identität, um sich bei einem Online-Dienst in einem anderen EU-Mitgliedstaat auszuweisen, weil dieser die eIDAS-notifizierte Identität grenzüberschreitend anerkennen muss.
eIDAS bildet die rechtliche Grundlage für grenzüberschreitende digitale Identifizierung, elektronische Signaturen, Siegel und Zeitstempel innerhalb der Europäischen Union.
eIDAS regelt Anerkennung und Rechtswirkung, garantiert aber keine technische Kompatibilität aller nationalen Systeme im Detail – die praktische Umsetzung erfordert zusätzliche technische Standards. Der Rechtsrahmen wird zudem laufend weiterentwickelt, etwa im Hinblick auf die EU Digital Identity Wallet.
Nicht zu verwechseln mit der Datenschutz-Grundverordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt, oder mit dem EU AI Act, der KI-Systeme reguliert.