Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die höchste Signaturstufe unter der eIDAS-Verordnung und einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Auch genannt: QES
Während einfache elektronische Signaturen oft nur eine eingescannte Unterschrift oder ein Häkchen sind, ist die qualifizierte elektronische Signatur technisch und rechtlich so abgesichert, dass sie wie eine eigenhändige Unterschrift wirkt.
Für eine QES muss die Identität der unterschreibenden Person durch einen zertifizierten Vertrauensdienstanbieter zweifelsfrei festgestellt werden. Die Signatur wird anschließend mit einem qualifizierten Zertifikat und einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt, wodurch Fälschungssicherheit und Zurechenbarkeit gewährleistet werden.
Ein Vertrag, der eine handschriftliche Unterschrift erfordert, kann in vielen Fällen stattdessen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur rechtswirksam digital unterschrieben werden.
Die QES wird für Verträge und Dokumente eingesetzt, die eine besonders hohe Rechtssicherheit und eine der Schriftform vergleichbare Signatur erfordern, etwa in bestimmten Vertrags- oder Verwaltungsvorgängen.
Nicht jede elektronische Unterschrift ist automatisch eine qualifizierte elektronische Signatur – die meisten alltäglichen digitalen Unterschriften erreichen dieses Sicherheitsniveau nicht. Für viele Alltagsvorgänge reicht rechtlich bereits eine einfachere Signaturstufe aus.
Nicht zu verwechseln mit Verschlüsselung, die Vertraulichkeit statt Rechtsverbindlichkeit sicherstellt, oder mit dem Elektronischen Siegel, das für Organisationen statt für natürliche Personen verwendet wird.