Ein elektronisches Siegel ist ein eIDAS-Vertrauensdienst, mit dem eine Organisation die Herkunft und Unverändertheit eines Dokuments bestätigt.
So wie ein Firmenstempel früher die Herkunft eines Schreibens bekräftigte, bestätigt ein elektronisches Siegel digital, dass ein Dokument tatsächlich von einer bestimmten Organisation stammt und seither nicht verändert wurde.
Ein elektronisches Siegel wird auf Basis eines Zertifikats erzeugt, das einer juristischen Person – etwa einem Unternehmen oder einer Behörde – zugeordnet ist, nicht einer einzelnen natürlichen Person. Jede nachträgliche Änderung des gesiegelten Dokuments macht das Siegel ungültig und damit erkennbar.
Eine Behörde versieht einen automatisiert erstellten Bescheid mit einem elektronischen Siegel, sodass Empfängerinnen und Empfänger die Echtheit des Dokuments überprüfen können, auch ohne eine persönliche Unterschrift.
Elektronische Siegel werden für automatisiert erstellte Dokumente, Massenbescheide von Behörden und Unternehmenskommunikation eingesetzt, bei denen die Herkunft einer Organisation statt einer einzelnen Person bestätigt werden soll.
Ein elektronisches Siegel ersetzt keine Signatur einer natürlichen Person, wenn eine persönliche Willenserklärung erforderlich ist. Es wird häufig mit einer Signatur verwechselt, unterscheidet sich aber gerade darin, wem es zugeordnet ist – einer Organisation statt einer Einzelperson.
Nicht zu verwechseln mit der Qualifizierten elektronischen Signatur, die einer natürlichen Person zugeordnet ist, oder mit einem Cookie, das eine reine Web-Technik ohne rechtliche Siegelfunktion ist.