Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers, dass ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum funktionstüchtig bleibt oder bestimmte zugesicherte Eigenschaften behält, und tritt zusätzlich neben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Viele Hersteller werben mit einer Garantie von zwei, drei oder mehr Jahren auf ihre Geräte. Anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung entscheidet dabei allein der Garantiegeber, welche Bedingungen gelten, welche Schäden abgedeckt sind und wie lange die Zusage läuft – Verbraucherinnen und Verbraucher müssen die genauen Garantiebedingungen prüfen.
Eine Garantie ist eine freiwillige, vertragliche Zusatzleistung, für die es im Vergleich zur gesetzlichen Gewährleistung nur wenige verbindliche gesetzliche Vorgaben gibt. Die konkreten Rechte – etwa Reparatur, Austausch oder Geld-zurück – sowie Ausnahmen wie Verschleißteile legt der Garantiegeber in den Garantiebedingungen fest, die spätestens bei Lieferung in Textform vorliegen müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher können bei einem Mangel frei wählen, ob sie Garantie- oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche geltend machen; eine Garantie darf die gesetzliche Gewährleistung niemals einschränken. Bietet ein Hersteller oder Verkäufer seit dem 27. September 2026 eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware an, ist zusätzlich ein standardisiertes EU-Garantielabel verpflichtend, das diese Garantie von der gesetzlichen Gewährleistung sichtbar abgrenzt.
Ein Hersteller gibt auf sein Smartphone eine freiwillige Garantie von drei Jahren auf den Akku. Fällt der Akku nach 30 Monaten aus, kann sich die Kundin direkt an den Hersteller wenden – unabhängig davon, ob die zweijährige gesetzliche Gewährleistung des Händlers bereits abgelaufen ist.
Garantien werden eingesetzt, um Vertrauen in die Qualität und Langlebigkeit eines Produkts zu schaffen, sich im Wettbewerb von Mitbewerbern abzuheben und Kundinnen und Kunden zusätzliche, über die gesetzlichen Mindestrechte hinausgehende Absicherung zu bieten.
Eine Garantie ist keine gesetzliche Pflicht; ohne ausdrückliche Zusage besteht kein Garantieanspruch. Häufig wird zudem angenommen, eine Herstellergarantie schränke die gesetzliche Gewährleistung beim Händler ein oder ersetze sie; tatsächlich bestehen beide Ansprüche unabhängig nebeneinander, und Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen frei wählen, welchen sie geltend machen.
Nicht zu verwechseln mit Gewährleistung: Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Mindestanspruch gegenüber dem Verkäufer bei Mängeln, die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung, deren Inhalt der Garantiegeber selbst bestimmt.