Der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, EHDS) ist ein EU-weiter Rechts- und technischer Rahmen für den sicheren Austausch und die Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten.
Gesundheitsdaten entstehen in Arztpraxen, Kliniken und Apotheken oft in unterschiedlichen Systemen, die bislang kaum über Landesgrenzen hinweg zusammenarbeiten. Der Europäische Gesundheitsdatenraum schafft einen gemeinsamen Rahmen, damit Patientinnen und Patienten EU-weit besser auf ihre eigenen Gesundheitsdaten zugreifen können und diese Daten – unter strengen Datenschutzbedingungen – auch für Forschung und Versorgung nutzbar werden.
Der Gesundheitsdatenraum unterscheidet zwei Nutzungsarten. Bei der Primärnutzung können Patientinnen und Patienten sowie behandelnde Fachkräfte über elektronische Patientenaktensysteme auf Gesundheitsdaten zur unmittelbaren Diagnose, Behandlung und Betreuung zugreifen, auch grenzüberschreitend innerhalb der EU. Bei der Sekundärnutzung können Forschende, Innovatorinnen und Innovatoren sowie Behörden über ein einheitliches Antragsverfahren Zugang zu de-identifizierten Gesundheitsdaten erhalten, etwa für wissenschaftliche Forschung, Patientensicherheit oder die Gestaltung von Gesundheitspolitik. Die Verordnung legt zugleich harmonisierte technische Anforderungen an elektronische Patientenaktensysteme fest, damit diese EU-weit interoperabel sind.
Eine Patientin, die im Ausland medizinisch behandelt wird, kann ihre in Deutschland gespeicherte elektronische Patientenakte dort einsehbar machen, sodass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte auf ihre relevante Krankengeschichte zugreifen können.
Der Europäische Gesundheitsdatenraum wird eingesetzt, um die grenzüberschreitende medizinische Versorgung zu verbessern, Patientinnen und Patienten mehr Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten zu geben und gleichzeitig unter Datenschutzauflagen die Forschung, Patientensicherheit und Gesundheitspolitik mit verlässlichen Datengrundlagen zu unterstützen.
Der Gesundheitsdatenraum hebt bestehende Datenschutzvorgaben nicht auf, sondern ergänzt sie um ein eigenes, gesundheitsspezifisches Zugriffs- und Antragssystem für die Sekundärnutzung. Er bedeutet außerdem nicht, dass Gesundheitsdaten automatisch frei zugänglich sind: Primärnutzung bleibt an die Versorgungsbeziehung gebunden, Sekundärnutzung erfolgt nur nach Prüfung und meist in de-identifizierter Form.
Nicht zu verwechseln mit Elektronische Patientenakte: Diese ist das nationale System zur Speicherung individueller Gesundheitsdaten, der Gesundheitsdatenraum ist der übergeordnete EU-Rahmen, der deren grenzüberschreitende Nutzung regelt. Ebenfalls abzugrenzen ist Telematikinfrastruktur: Diese ist die technische Vernetzungsinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens, nicht der europäische Rechtsrahmen für Gesundheitsdaten.