Hassrede bezeichnet abwertende, beleidigende oder verletzende Äußerungen gegen Personen oder Gruppen aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung.
Auch genannt: Online-Hassrede, Hate Speech
Hassrede richtet sich nicht gegen eine einzelne Meinung, sondern gegen Menschen wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe – oft mit dem Ziel, einzuschüchtern, herabzuwürdigen oder auszugrenzen.
Im digitalen Raum verbreitet sich Hassrede über Kommentare, Beiträge oder Nachrichten auf Plattformen, häufig verstärkt durch Anonymität, schnelle Reichweite und algorithmische Verbreitung. Betroffene sind dabei oft Personen, die ohnehin gesellschaftlich marginalisiert sind.
Unter einem öffentlichen Beitrag sammeln sich wiederholt Kommentare, die eine Person allein aufgrund ihrer Herkunft pauschal abwerten – ein typisches Beispiel für Hassrede im Netz.
Der Begriff wird in der Content-Moderation von Plattformen, in rechtlichen Rahmenwerken gegen Diskriminierung und in der gesellschaftlichen Debatte über digitale Zivilcourage und Plattformverantwortung verwendet.
Hassrede ist rechtlich und gesellschaftlich von Meinungsäußerung abzugrenzen: Kritik oder unangenehme Meinungen sind grundsätzlich zulässig, während Hassrede auf Herabwürdigung aufgrund von Gruppenmerkmalen zielt. Die Grenze im Einzelfall zu ziehen, ist rechtlich und praktisch oft anspruchsvoll.
Nicht zu verwechseln mit Desinformation, die auf falschen Fakten statt auf Herabwürdigung basiert, mit der Filterblase, die eine Selektionswirkung bei Inhalten beschreibt, oder mit der Digitalen Öffentlichkeit, dem übergeordneten Diskursraum, in dem Hassrede auftreten kann.