Interoperabilität ist die Fähigkeit unterschiedlicher IT-Systeme und Verwaltungen, Daten und Prozesse auszutauschen und gemeinsam zu nutzen, ohne dass jede Verbindung einzeln aufwendig eingerichtet werden muss.
Interoperabilität bedeutet, dass Systeme verschiedener Behörden oder Organisationen zusammenarbeiten können, ohne dass für jede Verbindung eine eigene, aufwendige Speziallösung entwickelt werden muss.
Interoperabilität entsteht, wenn beteiligte Stellen gemeinsame Standards, Datenformate und rechtliche Rahmenbedingungen nutzen. Das europäische Interoperabilitätsrahmenwerk unterscheidet dabei rechtliche, organisatorische, semantische und technische Ebenen, die alle zusammenwirken müssen, damit ein Austausch tatsächlich funktioniert.
Eine digitale Verwaltungsleistung aus einem EU-Mitgliedstaat kann von einer Behörde in einem anderen Mitgliedstaat automatisiert genutzt werden, weil beide Systeme dieselben Datenformate und Verfahren verwenden.
Interoperabilität ist Voraussetzung für grenzüberschreitende Verwaltungsdienste, die Umsetzung des Once-Only-Prinzips sowie den Datenaustausch zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Interoperabilität ist keine einzelne Technik, sondern das Zusammenspiel aus Recht, Organisation und Technik. Rein technische Schnittstellen allein reichen nicht aus, wenn rechtliche oder semantische Unterschiede zwischen den beteiligten Systemen bestehen bleiben.
Nicht zu verwechseln mit Application Programming Interface, einer konkreten technischen Schnittstelle, während Interoperabilität das übergeordnete Zusammenwirken mehrerer Ebenen meint, oder mit dem Once-Only-Prinzip, einem Verwaltungsziel, das Interoperabilität voraussetzt, aber nicht mit ihr identisch ist.