Know-your-Customer (KYC) bezeichnet das Prinzip und die damit verbundenen Verfahren, mit denen Finanz- und Zahlungsdienstleister ihre Kundinnen und Kunden vor Beginn einer Geschäftsbeziehung identifizieren, deren Angaben überprüfen und die Geschäftsbeziehung risikobasiert begleiten – vor allem, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Auch genannt: KYC, Kundenidentifizierung, Legitimationsprüfung
Wer ein Konto eröffnen oder ein digitales Bezahlkonto einrichten möchte, wird nach Namen, Adresse und einem Ausweis gefragt und muss oft ein kurzes Video oder Foto beisteuern. Das ist KYC: Die Bank oder der Zahlungsdienst will wissen, mit wem sie es zu tun haben, bevor sie Geld bewegt. Dahinter steckt keine Neugier, sondern eine gesetzliche Pflicht zur Vorbeugung von Finanzkriminalität.
Zunächst erheben die Verpflichteten Identifizierungsangaben wie Name, Geburtsdatum und Anschrift. Diese Angaben werden anschließend anhand eines gültigen Dokuments oder eines anderen zugelassenen Verfahrens überprüft. Im Digitalen sind das etwa die Online-Ausweisfunktion, eine Videoidentifizierung nach den Vorgaben der Aufsicht oder qualifizierte elektronische Verfahren. Weitere Bestandteile sind die Klärung, wer wirtschaftlich hinter einem Unternehmen steht, die Einschätzung, ob eine Person ein erhöhtes Risiko darstellt (etwa als politisch exponierte Person), und die laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung. Die Identifizierung erfolgt grundsätzlich vor Begründung der Geschäftsbeziehung. Rechtsgrundlage in Deutschland ist vor allem das Geldwäschegesetz, das auf europäischen Vorgaben beruht.
Eine Person eröffnet online ein Girokonto bei einer Direktbank. Sie gibt ihre persönlichen Daten ein, hält im Videochat ihren Ausweis in die Kamera und bestätigt ihre Identität per Sicherheitsmerkmal. Erst nach erfolgreicher Prüfung schaltet die Bank das Konto frei.
KYC wird eingesetzt, um Geldwäsche, Betrug und Terrorismusfinanzierung zu erschweren und um Konten oder Zahlungsmittel nur an tatsächlich identifizierte Personen auszugeben. Es betrifft Banken, Zahlungsdienstleister und weitere gesetzlich Verpflichtete, aber auch digitale Angebote im Fintech-Umfeld, etwa digitale Wallets mit Zahlungsfunktion. Automatisierte Prüfverfahren beschleunigen die Abläufe und machen Anmeldungen ohne Filialbesuch möglich.
KYC ist mit erheblichem Aufwand verbunden und kann Kundinnen und Kunden abschrecken, wenn Verfahren umständlich sind. Es beweist auch nicht, dass jemand künftig redlich handelt; es stellt zunächst nur fest, wer die Person ist, und verlangt ergänzend fortlaufende Aufmerksamkeit. Häufig wird KYC mit einer allgemeinen digitalen Identität gleichgesetzt, obwohl es sich um ein Prüfverfahren mit einem bestimmten Zweck handelt. Bei der Verarbeitung der dabei erhobenen personenbezogenen Daten gilt zusätzlich das Datenschutzrecht, etwa zur Speicherdauer.
Nicht zu verwechseln mit der Authentifizierung, die bei jedem Login prüft, ob dieselbe Person zugreift, während KYC einmalig zu Beginn und danach begleitend die Identität feststellt. Ebenso zu unterscheiden von der Digitalen Identität, dem übergeordneten Konzept elektronischer Identitätsnachweise, und von der Datenschutz-Grundverordnung, die den Umgang mit den erhobenen Daten regelt, aber keine Identifizierungspflicht begründet.