Auch genannt: Kündigungsbutton.
Die Kündigungsschaltfläche ist eine gesetzlich vorgeschriebene, gut sichtbare und ständig verfügbare Schaltfläche auf der Webseite eines Unternehmens, über die Verbraucherinnen und Verbraucher online abgeschlossene Dauerschuldverhältnisse kündigen können.
Wer einen Vertrag online abschließen kann – etwa ein Streaming-Abo oder einen Mobilfunkvertrag – muss ihn seit Juli 2022 auch online kündigen können. Dafür muss auf der Webseite eine leicht zu findende Schaltfläche vorhanden sein, die direkt zu einer Bestätigungsseite für die Kündigung führt.
Die Regelung steht in § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Kündigungsschaltfläche muss gut lesbar mit den Wörtern „Verträge hier kündigen“ oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung beschriftet sein, ständig verfügbar sein und ohne vorherige Anmeldung erreichbar sein. Ein Klick führt unmittelbar zu einer Bestätigungsseite, auf der Angaben zur Art der Kündigung, zur Identifizierung des Vertrags und zum gewünschten Kündigungszeitpunkt gemacht werden können; eine Bestätigungsschaltfläche mit der Beschriftung „jetzt kündigen“ schließt den Vorgang ab. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Bestätigungsseite ausschließlich der Kündigung dient und keine Informationen zu Kündigungsalternativen wie einem Pausieren des Vertrags enthalten darf. Werden Schaltfläche und Bestätigungsseite nicht ordnungsgemäß bereitgestellt, können Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertrag jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen.
Ein Kunde möchte sein online abgeschlossenes Fitnessstudio-Abo beenden. Er findet auf der Webseite die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“, gibt auf der folgenden Seite Vertragsdaten und Kündigungstermin ein und bestätigt die Kündigung über die Schaltfläche „jetzt kündigen“ – ganz ohne Anruf oder Brief.
Die Kündigungsschaltfläche wird eingesetzt, um die Kündigung von Online-Verträgen ebenso einfach zu machen wie deren Abschluss, künstlich erschwerte Kündigungswege zu verhindern und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine nachweisbare, dokumentierte Kündigungserklärung zu ermöglichen.
Die Pflicht gilt nur für Verträge, die auch online abgeschlossen werden können; rein postalisch oder im Ladengeschäft geschlossene Verträge sind nicht erfasst. Häufig wird außerdem übersehen, dass eine lediglich per E-Mail verschickte Kündigungsbestätigung die gesetzlichen Dokumentationspflichten nicht automatisch erfüllt – Gerichte verlangen zusätzlich eine dauerhaft abrufbare Speichermöglichkeit der Kündigungserklärung für die Kundin oder den Kunden.
Nicht zu verwechseln mit Button-Lösung: Die Button-Lösung sichert den fairen Vertragsabschluss durch eindeutige Kennzeichnung der Zahlungspflicht, die Kündigungsschaltfläche sichert dagegen die ebenso faire Vertragsbeendigung.