Auch genannt: Internetfalle, Kostenfalle.
Eine Abofalle ist eine unseriöse Praxis im Internet, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher durch undeutliche oder irreführende Gestaltung einer Webseite unbemerkt ein kostenpflichtiges Abonnement eingehen oder dessen Verlängerung übersehen.
Ein vermeintlich kostenloses Probeangebot, ein Gewinnspiel oder ein unscheinbarer Klick auf einen Werbebanner führt plötzlich zu einer Rechnung für ein Abonnement, das so nie bewusst abgeschlossen wurde. Typisch für Abofallen ist, dass wichtige Informationen zu Preis, Laufzeit oder Kündigungsfrist versteckt, winzig gedruckt oder erst nach Ablauf der Widerrufsfrist sichtbar gemacht werden.
Rechtlich entsteht ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag im Internet nur, wenn Preis, Laufzeit und Zahlungspflicht vor der Bestellung klar erkennbar waren und der Bestellbutton eindeutig mit einer Formulierung wie „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet ist. Fehlen diese Angaben oder wurde bewusst getäuscht, kommt häufig gar kein wirksamer Vertrag zustande, oder er lässt sich wegen arglistiger Täuschung anfechten. Betroffene können eine Forderung deshalb schriftlich bestreiten und vom Anbieter den Nachweis eines ordnungsgemäßen Vertragsschlusses verlangen; hilfsweise erklären sie Widerruf, Anfechtung und Kündigung.
Eine Nutzerin meldet sich für ein „kostenloses Probe-Abo“ einer App an und gibt dafür ihre Adresse an. Erst Wochen später erhält sie eine Rechnung, weil das Abo nach der Probezeit automatisch kostenpflichtig weiterlief und eine Kündigung dafür aktiv und fristgerecht hätte erklärt werden müssen – ein typisches Muster einer Abofalle.
Der Begriff Abofalle wird verwendet, um Verbraucherinnen und Verbraucher für manipulative Online-Angebote zu sensibilisieren, unseriöse Geschäftspraktiken zu benennen und bei der rechtlichen Einordnung angeblicher Zahlungsforderungen zu helfen.
Nicht jede unerwartete Rechnung ist automatisch eine rechtswidrige Abofalle; manche Verträge wurden tatsächlich wirksam abgeschlossen, nur die Kündigungsfrist wurde übersehen. Häufig wird außerdem angenommen, allein die fehlende eigene Erinnerung an eine Bestellung reiche für eine Zahlungsverweigerung aus; entscheidend ist rechtlich, ob die Zahlungspflicht vor dem Vertragsschluss klar erkennbar gemacht wurde – das muss im Zweifel das Unternehmen beweisen.
Nicht zu verwechseln mit Dark Pattern: Dark Patterns sind die manipulativen Gestaltungstechniken, die unter anderem für Abofallen eingesetzt werden; die Abofalle bezeichnet konkret das Ergebnis – ein unbemerkt entstandenes Abonnement.