Auch genannt: Buttonlösung, Bestellbutton-Pflicht.
Die Button-Lösung ist die gesetzliche Pflicht, den Bestellbutton bei kostenpflichtigen Online-Verträgen eindeutig als zahlungspflichtig zu beschriften, damit Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Klick erkennen, dass sie eine Zahlungsverpflichtung eingehen.
Bevor eine kostenpflichtige Bestellung im Internet abgeschickt wird, muss der Button eindeutig zeigen, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht entsteht. Formulierungen wie „Anmelden“, „Weiter“ oder „Bestellung abschließen“ reichen dafür nicht aus – nötig ist eine klare Formulierung wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder „Kaufen“.
Grundlage ist § 312j des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der auf eine EU-Verbraucherrechterichtlinie zurückgeht. Unternehmen müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern unmittelbar vor Abgabe der Bestellung die wesentlichen Vertragsinformationen – etwa Preis, Produkteigenschaften und Mindestvertragslaufzeit – klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Informationspflicht nur erfüllt, wenn diese gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer vergleichbar eindeutigen Formulierung beschriftet ist. Verstößt ein Anbieter gegen diese Vorgabe, kommt gemäß § 312j Absatz 4 BGB gar kein wirksamer Vertrag zustande.
Ein Anbieter bewirbt ein „kostenloses“ Probeabo, dessen Bestellbutton mit „Jetzt Mitglied werden“ beschriftet ist, obwohl nach dem Probemonat automatisch eine Zahlungspflicht entsteht. Gerichte haben solche Formulierungen wiederholt als unzureichend eingestuft – ohne korrekte Beschriftung ist der kostenpflichtige Vertrag nicht wirksam zustande gekommen.
Die Button-Lösung wird eingesetzt, um sogenannte Kostenfallen und Abofallen im Internet zu verhindern, Verbraucherinnen und Verbraucher vor versteckten Zahlungsverpflichtungen zu schützen und Transparenz unmittelbar vor dem entscheidenden Klick sicherzustellen.
Die Button-Lösung schützt nur vor der fehlenden Kennzeichnung der Zahlungspflicht; sie verhindert nicht grundsätzlich alle unseriösen Geschäftsmodelle, da manche Anbieter weiterhin versuchen, mit unklaren Formulierungen oder optisch unauffällig platzierten Buttons zu arbeiten. Häufig wird außerdem angenommen, ein fehlerhaft beschrifteter Button führe automatisch zu einer Vertragsstrafe für das Unternehmen; tatsächlich bedeutet er lediglich, dass kein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag entsteht.
Nicht zu verwechseln mit Kündigungsschaltfläche: Die Button-Lösung betrifft den Vertragsabschluss und die Kennzeichnung der Zahlungspflicht beim Bestellen, die Kündigungsschaltfläche dagegen die spätere Beendigung eines bereits laufenden Vertrags.