Die Altersfreigabe ist die Kennzeichnung eines Films oder Spielprogramms, die angibt, ab welchem Alter es aus Sicht des Jugendschutzes für Kinder und Jugendliche unbedenklich ist. Sie ist eines der bekanntesten und alltäglichsten Instrumente des deutschen Jugendmedienschutzes.
Auch genannt: Alterskennzeichnung
Jedes verkaufte Computerspiel und jeder im Handel erhältliche Film trägt ein farbiges Symbol mit einer Altersangabe – „freigegeben ab 0, 6, 12, 16 Jahren" oder „keine Jugendfreigabe". Dieses Kennzeichen entscheidet rechtlich verbindlich, ab welchem Alter der Handel das Produkt verkaufen oder vorführen darf.
Nach § 14 Jugendschutzgesetz kennzeichnen anerkannte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle – für Spiele die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), für Filme die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) – Filme und Spielprogramme mit einer von fünf Altersstufen. Ein Prüfgremium aus ehrenamtlichen Jugendschutzsachverständigen und einer oder einem Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) sichtet das Produkt und empfiehlt eine Einstufung; die OLJB erteilt die endgültige Freigabe. Seit 2023 ergänzen bei Spielen zusätzliche Hinweise zu Gründen der Einstufung und zu Funktionen wie Chats oder In-Game-Käufen die reine Altersangabe.
Ein neues Rollenspiel mit comicartiger Rahmenhandlung und moderater Kampfgrafik wird von einem USK-Prüfgremium gesichtet. Es empfiehlt die Freigabe „ab 12 Jahren"; die Oberste Landesjugendbehörde übernimmt diese Empfehlung, und das Spiel erscheint mit dem entsprechenden grünen Alterskennzeichen im Handel.
Altersfreigaben regeln den Verkauf, Verleih und die öffentliche Vorführung von Filmen und Spielprogrammen, geben Eltern eine schnelle Orientierung beim Kauf und sind rechtliche Voraussetzung dafür, dass Händler Jugendlichen bestimmte Produkte überhaupt anbieten dürfen. Das Kennzeichen „Keine Jugendfreigabe" markiert zudem die Grenze zu Produkten, die ausschließlich an Erwachsene abgegeben werden dürfen.
Eine Altersfreigabe ist keine pädagogische Qualitäts- oder Eignungsempfehlung, sondern allein eine jugendschutzrechtliche Einstufung: Ein Spiel „ab 6 Jahren" muss für Sechsjährige deshalb nicht automatisch spielerisch geeignet oder interessant sein. Zudem gilt die Freigabe für den physischen Handel verbindlich, während digitale Vertriebsplattformen teils eigene, nicht immer identische Alterssysteme verwenden.
Nicht zu verwechseln mit Indizierung: Eine Indizierung betrifft Medien, die gerade keine reguläre Altersfreigabe erhalten, weil sie als jugendgefährdend eingestuft wurden, während die Altersfreigabe für grundsätzlich zulässige Inhalte eine passende Altersstufe festlegt.