Jugendmedienschutz bezeichnet die Gesamtheit gesetzlicher und freiwilliger Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Medieninhalten schützen sollen, die ihre Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können. Er betrifft Fernsehen, Kinofilme, Computer- und Videospiele und zunehmend vor allem das Internet.
Auch genannt: Kinder- und Jugendmedienschutz
Jugendmedienschutz fasst alle Regeln und Einrichtungen zusammen, die verhindern sollen, dass Kinder und Jugendliche auf Inhalte stoßen, die noch nicht für ihr Alter geeignet sind – von Gewaltdarstellungen bis zu Pornografie. Ziel ist laut bpb der Schutz der Entwicklung sowie die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, nicht die Bevormundung Erwachsener.
Deutschland folgt dem Prinzip der „regulierten Selbstregulierung": Der Staat setzt mit Jugendschutzgesetz (JuSchG, für Trägermedien wie Spiele und Filme im Handel) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV, für Rundfunk und Telemedien) den rechtlichen Rahmen, überlässt die konkrete Einzelfallprüfung aber weitgehend anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle wie USK, FSK oder FSM. Erst wenn diese Selbstregulierung versagt, werden staatliche Aufsichtsstellen wie die Kommission für Jugendmedienschutz oder die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz tätig. Zentrales Prüfkriterium ist dabei stets die Einzelfallbeurteilung, nicht ein starres Raster.
Ein neues Computerspiel mit Kampfszenen wird vor dem Verkaufsstart von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle geprüft. Ein Prüfgremium aus Jugendschutzsachverständigen spielt es durch und empfiehlt eine Alterskennzeichnung „ab 16 Jahren". Diese Freigabe entscheidet, ob der Handel das Spiel an Jugendliche verkaufen darf.
Jugendmedienschutz bündelt Altersfreigaben für Filme und Spiele, Sendezeitbeschränkungen im Rundfunk, Zugangsbeschränkungen für jugendgefährdende Internetinhalte, die Pflicht zu Jugendschutzbeauftragten bei vielen Anbietern sowie die Indizierung besonders gefährdender Medien. Er richtet sich zugleich an Anbieter (Pflichten), an Eltern und pädagogische Fachkräfte (Orientierung) sowie an Kinder und Jugendliche selbst (Befähigung zum Selbstschutz).
Jugendmedienschutz ist keine Zensur: Er wirkt überwiegend nach der Veröffentlichung eines Inhalts und schränkt den Zugang Erwachsener nicht ein. Er ersetzt auch nicht die elterliche Begleitung – gesetzliche Vorgaben und Alterskennzeichen sind Mindestschutz und Orientierung, keine pädagogische Qualitätsgarantie. Zudem stößt klassischer, national organisierter Jugendmedienschutz bei global verfügbaren Plattformen an rechtliche Grenzen, weil viele Anbieter außerhalb der deutschen Zuständigkeit sitzen.
Nicht zu verwechseln mit Medienkompetenz: Medienkompetenz meint die Fähigkeit von Menschen, Medien selbstbestimmt und kritisch zu nutzen, während Jugendmedienschutz der institutionelle und rechtliche Rahmen ist, der diese Entwicklung vor schädlichen Einflüssen abschirmen soll – beide Konzepte ergänzen sich, bezeichnen aber Unterschiedliches. Abzugrenzen ist auch das umfassendere Jugendschutzgesetz: Es regelt neben Medien auch nicht-mediale Bereiche wie Ausgehzeiten oder Alkoholabgabe, während Jugendmedienschutz der spezifisch medienbezogene Teilbereich ist.