Altersverifikation ist das Verfahren, mit dem Anbieter eine geschlossene Benutzergruppe herstellen, sodass bestimmte unzulässige Online-Inhalte ausschließlich zuverlässig geprüften Erwachsenen zugänglich sind. Sie ist die strengste Form der technischen Alterskontrolle im deutschen Jugendmedienschutz.
Auch genannt: Altersverifikationssystem, AV-System, Alterskontrolle
Für besonders problematische Inhalte wie Pornografie reicht eine einfache Alterskennzeichnung nicht aus. Hier verlangt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, dass Anbieter wirklich sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugriff bekommen – nicht nur durch eine Behauptung des Nutzers, sondern durch eine überprüfbare Identifizierung.
Ein Altersverifikationssystem besteht aus zwei Schritten: einer zumindest einmaligen, verlässlichen Identifizierung der Volljährigkeit, die grundsätzlich über persönlichen Kontakt erfolgen muss, und einer Authentifizierung bei jedem einzelnen Nutzungsvorgang, etwa über Pincode oder Passwort, um die Weitergabe von Zugängen an Minderjährige zu erschweren. Der JMStV sieht kein förmliches Anerkennungsverfahren vor; die Kommission für Jugendmedienschutz hat dafür ein Verfahren der Positivbewertung entwickelt und prüft Konzepte von Anbietern auf Anfrage.
Ein Anbieter pornografischer Inhalte verlangt beim ersten Zugriff eine Identifizierung per Video-Ident-Verfahren mit amtlichem Ausweis. Anschließend muss sich die Nutzerin oder der Nutzer bei jedem weiteren Besuch mit einem persönlichen Zugangscode erneut anmelden – eine bloße Altersabfrage per Klick würde den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Altersverifikationssysteme werden eingesetzt, um relativ unzulässige Inhalte wie einfache Pornografie oder bestimmte indizierte Inhalte rechtmäßig in geschlossenen Benutzergruppen anzubieten, und zunehmend auch zur Umsetzung weitergehender Vorsorgepflichten nach dem reformierten Jugendschutzgesetz für große Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten.
Eine reine Selbstauskunft, ein angeklicktes Geburtsdatum oder eine Kreditkartenabfrage ohne echte Identifizierung erfüllt die rechtlichen Anforderungen an ein Altersverifikationssystem nicht – die Hürden liegen deutlich höher als bei technischen Mitteln für lediglich entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Zudem bleibt die Umgehung über ausländische Angebote oder geteilte Zugänge ein praktisches Problem, das rein technische Verfahren nicht vollständig lösen können.
Nicht zu verwechseln mit Authentifizierung: Authentifizierung bestätigt allgemein die Identität einer Person bei einem Login, während Altersverifikation speziell die Volljährigkeit nachweist und davon unabhängig ist, wer sich einloggt. Auch abzugrenzen von Jugendschutzprogramm: Ein Jugendschutzprogramm filtert auf Geräteebene nach Alterskennzeichnungen, während Altersverifikation den Zugang beim Anbieter selbst durch Identifizierung absichert.