Ein Jugendschutzprogramm ist ein Softwareprogramm, das Alterskennzeichnungen von Telemedienangeboten ausliest und Inhalte erkennt, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können. Es ist das zentrale technische Mittel, mit dem Anbieter entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Internet rechtmäßig verbreiten können.
Statt jede Internetseite einzeln zu sperren, installieren Eltern ein Jugendschutzprogramm auf dem Gerät des Kindes. Dieses erkennt anhand hinterlegter Alterskennzeichen, welche Inhalte für das eingestellte Alter geeignet sind, und blendet ungeeignete Angebote automatisch aus.
Nach § 11 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag müssen Jugendschutzprogramme einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Beurteilung ihrer Eignung vorgelegt werden. Geeignet sind sie, wenn sie einen nach Altersstufen differenzierten Zugang zu Telemedien ermöglichen, eine dem Stand der Technik entsprechende Erkennungsleistung aufweisen sowie benutzerfreundlich und nutzerautonom einsetzbar sind. Die Kommission für Jugendmedienschutz legt die Kriterien für diese Eignungsprüfung im Benehmen mit den Selbstkontrolleinrichtungen fest; die Beurteilung selbst nimmt die jeweilige Selbstkontrolleinrichtung vor und muss sie mindestens alle drei Jahre überprüfen.
Eltern installieren ein anerkanntes Jugendschutzprogramm auf dem Tablet ihres zwölfjährigen Kindes und stellen die Altersstufe entsprechend ein. Besucht das Kind eine Internetseite mit einer Alterskennzeichnung „ab 16 Jahren", blockiert das Programm automatisch den Zugriff.
Jugendschutzprogramme werden eingesetzt, damit Anbieter von Telemedien entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte rechtmäßig verbreiten können, ohne eine vollständige Altersverifikation durchführen zu müssen. Sie unterstützen Eltern dabei, altersgerechte Zugänge auf Geräten einzurichten, und können auch auf einzelne Altersstufen zugeschnitten sein oder den Zugang innerhalb geschlossener Systeme regeln.
Nicht jedes Filter- oder Kontrollprogramm ist automatisch ein Jugendschutzprogramm im rechtlichen Sinn des JMStV – maßgeblich ist allein die förmliche Eignungsbeurteilung durch eine anerkannte Selbstkontrolleinrichtung. Zudem ersetzt ein Jugendschutzprogramm nicht die Aufsicht der Eltern: Es erkennt nur gekennzeichnete Inhalte zuverlässig und kann bei unmarkierten oder neuartigen Angeboten an Grenzen stoßen.
Nicht zu verwechseln mit Altersverifikation: Altersverifikation identifiziert und authentifiziert eine Person beim Anbieter, um Erwachsenenzugang zu belegen, während ein Jugendschutzprogramm geräteseitig Inhalte nach Alterskennzeichen filtert, ohne die Identität der nutzenden Person festzustellen. Auch abzugrenzen von Kindersicherung: Kindersicherung ist der umgangssprachliche Oberbegriff für elterliche Schutzeinstellungen auf Geräten, während ein Jugendschutzprogramm ein spezifisch nach JMStV-Kriterien anerkanntes Softwareprodukt ist.