Auch genannt: FES
Die fortgeschrittene elektronische Signatur ist eine eIDAS-Signaturstufe, die eindeutig einer unterzeichnenden Person zugeordnet ist und nachträgliche Dokumentenänderungen erkennbar macht.
Die eIDAS-Verordnung kennt drei Signaturstufen: die einfache, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur. Die fortgeschrittene Signatur liegt zwischen den beiden anderen: Sie erfüllt bereits strengere technische Anforderungen als eine einfache Signatur, benötigt aber – anders als die qualifizierte Signatur – kein qualifiziertes Zertifikat und keine speziell zugelassene Signaturerstellungseinheit.
Nach Artikel 26 der eIDAS-Verordnung muss eine fortgeschrittene elektronische Signatur vier Anforderungen erfüllen: Sie ist eindeutig der unterzeichnenden Person zugeordnet, ermöglicht deren Identifizierung, wird mit Signaturerstellungsdaten erzeugt, die allein unter der Kontrolle der unterzeichnenden Person stehen, und ist so mit den unterzeichneten Daten verknüpft, dass jede nachträgliche Änderung erkennbar wird. Technisch wird dies meist über eine Public-Key-Infrastruktur mit Zertifikaten und kryptografischen Schlüsseln umgesetzt – jedoch ohne die zusätzlichen Anforderungen an qualifizierte Zertifikate und zertifizierte Signaturerstellungseinheiten, die für die qualifizierte elektronische Signatur gelten.
Ein Unternehmen lässt einen internen Vertrag von der Geschäftsführung mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur unterzeichnen, die über ein Zertifikat eindeutig der unterzeichnenden Person zugeordnet ist, ohne dass dafür ein aufwendiges qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters nötig wäre.
Die fortgeschrittene elektronische Signatur wird eingesetzt, wenn ein höheres Vertrauensniveau als bei einer einfachen elektronischen Signatur gewünscht ist, ohne die strengeren und aufwendigeren Anforderungen der qualifizierten elektronischen Signatur erfüllen zu müssen, etwa bei internen Geschäftsprozessen oder bestimmten Online-Diensten öffentlicher Stellen.
Anders als die qualifizierte elektronische Signatur ist die fortgeschrittene elektronische Signatur EU-weit nicht automatisch einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt; ihre Rechtswirkung richtet sich nach nationalem Recht. In manchen Mitgliedstaaten kann sie dennoch durch Vereinbarung der Parteien dieselbe Wirkung wie eine Unterschrift entfalten.
Nicht zu verwechseln mit der Qualifizierten elektronischen Signatur: Diese baut auf der fortgeschrittenen Signatur auf, benötigt zusätzlich ein qualifiziertes Zertifikat und eine qualifizierte Signaturerstellungseinheit und ist EU-weit der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt, was für die fortgeschrittene Signatur allein nicht gilt. Ebenfalls abzugrenzen vom Elektronischen Siegel: Das elektronische Siegel bescheinigt die Herkunft und Unversehrtheit von Daten einer juristischen Person, die fortgeschrittene Signatur dagegen eine Willenserklärung einer natürlichen Person.