Der IT-Planungsrat ist das gemeinsame politische Steuerungsgremium von Bund und Ländern für die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
Digitalisierung der Verwaltung betrifft Bund, 16 Länder und zahlreiche Kommunen gleichzeitig. Damit diese Ebenen nicht aneinander vorbei planen, gibt es seit 2010 ein gemeinsames Gremium, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern verbindliche Entscheidungen zur IT-Zusammenarbeit treffen: den IT-Planungsrat.
Grundlage ist Artikel 91c des Grundgesetzes, der Bund und Ländern die Zusammenarbeit bei Planung, Errichtung und Betrieb informationstechnischer Systeme erlaubt. Auf dieser Basis koordiniert der IT-Planungsrat laut IT-Staatsvertrag die föderale IT-Zusammenarbeit, beschließt fach- und länderübergreifende IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards, steuert ihm zugewiesene Digitalisierungsprojekte und verantwortet die Weiterentwicklung des Verbindungsnetzes zwischen den Verwaltungsebenen. Unterstützt wird er dabei von der FITKO, der Föderalen IT-Kooperation, die seine Beschlüsse operativ umsetzt.
Der IT-Planungsrat beschließt, dass alle Verwaltungsportale von Bund und Ländern bei der Beschreibung von Verwaltungsleistungen einheitlich die FIM-Bausteine verwenden müssen, damit Bürgerinnen und Bürger vergleichbare Informationen unabhängig von der zuständigen Behörde vorfinden.
Der IT-Planungsrat wird eingesetzt, um die Verwaltungsdigitalisierung zwischen Bund und Ländern politisch zu steuern, verbindliche technische Standards für die föderale IT-Landschaft festzulegen und zentrale Digitalisierungsprojekte wie das Onlinezugangsgesetz koordiniert umzusetzen.
Der IT-Planungsrat selbst betreibt keine IT-Systeme und entwickelt keine Software; er trifft politisch-strategische Entscheidungen und Standardsetzungen, deren operative Umsetzung die FITKO sowie Bund, Länder und Kommunen übernehmen. Zudem binden seine Beschlüsse nur die Bereiche, für die eine vertragliche oder gesetzliche Zuständigkeit besteht – nicht jede Verwaltungsdigitalisierung läuft automatisch über dieses Gremium.
Nicht zu verwechseln mit Interoperabilität: Interoperabilität ist die technisch-organisatorische Eigenschaft, dass Systeme zusammenarbeiten können, während der IT-Planungsrat das Gremium ist, das entsprechende Standards dafür beschließt. Ebenfalls abzugrenzen vom Portalverbund: Der Portalverbund ist ein konkretes, vom IT-Planungsrat gesteuertes Infrastrukturprojekt zur Vernetzung von Verwaltungsportalen, nicht das Steuerungsgremium selbst.