Der Portalverbund ist die technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern, über die Nutzerinnen und Nutzer einen einheitlichen Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten.
Statt für jede Verwaltungsleistung ein eigenes, isoliertes Online-Portal einer einzelnen Behörde aufsuchen zu müssen, verbindet der Portalverbund die verschiedenen Verwaltungsportale von Bund und Ländern technisch miteinander. So lassen sich elektronische Verwaltungsleistungen unterschiedlicher Behörden über verschiedene Portale hinweg mit einem medienbruchfreien, barrierefreien Zugang nutzen.
Rechtlich verankert ist der Portalverbund im Onlinezugangsgesetz, das Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu verknüpfen. Zentraler technischer Baustein ist das Nutzerkonto: Natürliche Personen identifizieren und authentifizieren sich grundsätzlich über ein freiwilliges, vom Bund bereitgestelltes Bürgerkonto, während für Unternehmen und Behörden, die selbst Verwaltungsleistungen im Portalverbund anbieten, ein einheitliches Organisationskonto verpflichtend ist. Über ein zugehöriges Postfach können Nutzende medienbruchfrei und sicher mit den angeschlossenen öffentlichen Stellen kommunizieren und elektronische Dokumente austauschen, ohne für jeden Vorgang ein neues Verfahren einrichten zu müssen.
Eine Bürgerin meldet über ein Landesportal ihr Fahrzeug online um. Dank des Portalverbunds nutzt sie dafür ihr zentrales Bürgerkonto, obwohl die Leistung von einer kommunalen Behörde erbracht wird, die technisch an ein anderes Verwaltungsportal angeschlossen ist.
Der Portalverbund wird eingesetzt, um Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen über einheitliche digitale Zugänge nutzbar zu machen, Mehrfachanmeldungen bei unterschiedlichen Behörden zu vermeiden und die rechtlich vorgesehene flächendeckende elektronische Erreichbarkeit öffentlicher Verwaltungsleistungen umzusetzen.
Der Portalverbund ist kein einzelnes, zentrales Verwaltungsportal, sondern eine technische Verknüpfung bestehender, eigenständiger Portale von Bund, Ländern und – über die Länder angebunden – auch Kommunen. Häufig wird außerdem übersehen, dass die Nutzung des Bürgerkontos für natürliche Personen freiwillig ist, während Behörden, die Leistungen im Portalverbund anbieten, zur Nutzung des Organisationskontos verpflichtet sind.
Nicht zu verwechseln mit Onlinezugangsgesetz: Das Onlinezugangsgesetz ist der gesetzliche Rahmen, der unter anderem die Pflicht zum Portalverbund begründet, der Portalverbund selbst ist die konkrete technische Infrastruktur, die dadurch entsteht. Ebenfalls abzugrenzen ist One-Stop-Shop: Ein One-Stop-Shop bündelt mehrere Verwaltungsformalitäten an einer einzigen Anlaufstelle, der Portalverbund ist die technische Verknüpfung mehrerer, weiterhin eigenständiger Portale.