Auch genannt: BundID, Nutzerkonto Bund
Das Nutzerkonto, bekannt unter dem Namen BundID, ist das zentrale Bürgerkonto des Bundes, mit dem sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden online identifizieren und digitale Verwaltungsleistungen beantragen können.
Statt sich bei jeder einzelnen Behörde erneut auszuweisen und dieselben persönlichen Daten wiederholt einzugeben, legen Bürgerinnen und Bürger einmal ein Nutzerkonto an. Darin hinterlegte Daten lassen sich bei weiteren Online-Anträgen automatisch übernehmen, und ein integriertes elektronisches Postfach ermöglicht den digitalen Empfang von Bescheiden und Nachrichten der Verwaltung.
Zur Erstellung eines Nutzerkontos stehen verschiedene Authentifizierungsmittel zur Verfügung, etwa der Online-Ausweis des Personalausweises oder andere von der EU anerkannte Identifizierungsmittel; auch eine einfachere Registrierung per Benutzername und Passwort ist möglich, mit entsprechend geringerem Vertrauensniveau. Über das Nutzerkonto können Bürgerinnen und Bürger auf Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen zugreifen, Online-Anträge stellen und über das elektronische Postfach rechtswirksam Bescheide empfangen, ohne dass dafür ein postalischer Versand nötig ist. Grundlage ist das Onlinezugangsgesetz, das die flächendeckende Einführung eines solchen Kontos für digitale Verwaltungsleistungen vorschreibt.
Ein Bürger beantragt online die Verlängerung seines Reisepasses. Weil er zuvor bereits ein Nutzerkonto mit seinem Online-Ausweis eingerichtet hat, werden seine persönlichen Daten automatisch in das Antragsformular übernommen, und den fertigen Bescheid erhält er direkt im elektronischen Postfach seines Kontos.
Das Nutzerkonto wird eingesetzt, um die digitale Identifizierung gegenüber Behörden zu vereinfachen, wiederholte Dateneingaben bei Online-Anträgen zu vermeiden und einen rechtssicheren digitalen Rückkanal für Bescheide und Nachrichten der Verwaltung bereitzustellen.
Ein Nutzerkonto ersetzt nicht automatisch jede einzelne Fachanwendung einer Behörde; es stellt die Identifizierung und Grundfunktionen bereit, während die eigentliche Antragsbearbeitung weiterhin in den jeweiligen Fachverfahren der Behörden erfolgt. Häufig wird außerdem übersehen, dass einzelne Online-Anträge auch ohne eigenes Nutzerkonto als Gastzugang gestellt werden können, dann jedoch ohne das elektronische Postfach und ohne automatische Datenübernahme bei künftigen Anträgen.
Nicht zu verwechseln mit Online-Ausweis: Der Online-Ausweis ist eine Funktion des Personalausweises zur elektronischen Identifizierung, das Nutzerkonto ist das darüber hinausgehende Bürgerkonto, das diese Identifizierung mit einem dauerhaften Zugang zu Verwaltungsleistungen und einem elektronischen Postfach verbindet. Ebenfalls abzugrenzen ist One-Stop-Shop: Ein One-Stop-Shop bündelt Verwaltungsleistungen organisatorisch an einer zentralen Anlaufstelle, das Nutzerkonto ist das technische Zugangsmittel, mit dem solche gebündelten Leistungen online in Anspruch genommen werden.