Registermodernisierung ist das Vorhaben, deutsche Verwaltungsregister technisch und organisatorisch so zu vernetzen, dass Behörden bereits vorliegende Daten untereinander austauschen können.
Auch genannt: RegMoG
Registermodernisierung sorgt dafür, dass verschiedene Register der öffentlichen Verwaltung – etwa Melde-, Personenstands- oder Steuerregister – über ein einheitliches Ordnungsmerkmal miteinander verknüpfbar werden.
Mit dem Registermodernisierungsgesetz wurde eine Identifikationsnummer eingeführt, die es Behörden erlaubt, Datensätze zu einer Person eindeutig einem gemeinsamen Merkmal zuzuordnen. Register werden schrittweise an eine gemeinsame technische Infrastruktur angeschlossen, über die Behörden – mit Einwilligung der betroffenen Personen – vorhandene Nachweise abrufen können.
Wechselt eine Person ihren Wohnort, kann eine andere Behörde die neue Adresse künftig über das verknüpfte Register abrufen, statt eine erneute Meldebescheinigung zu verlangen.
Registermodernisierung bildet die technische Grundlage für das Once-Only-Prinzip und die im Onlinezugangsgesetz vorgesehenen medienbruchfreien Verwaltungsleistungen.
Die Verknüpfung der Register erfolgt schrittweise über mehrere Jahre und betrifft zunächst ausgewählte Registertypen. Sie ersetzt nicht automatisch alle Papiernachweise, solange einzelne Register noch nicht an die gemeinsame Infrastruktur angeschlossen sind.
Nicht zu verwechseln mit dem Once-Only-Prinzip, dem übergeordneten Verwaltungsziel, für das Registermodernisierung die technische Basis liefert, oder mit der Datenschutz-Grundverordnung, dem allgemeinen Rechtsrahmen für personenbezogene Daten, nicht der konkreten Registerinfrastruktur.