Ein Vertrauensdiensteanbieter ist nach der eIDAS-Verordnung eine natürliche oder juristische Person, die einen oder mehrere elektronische Vertrauensdienste als qualifizierter oder nichtqualifizierter Anbieter erbringt.
Damit elektronische Signaturen, Siegel oder Zeitstempel im Rechts- und Geschäftsverkehr tatsächlich vertrauenswürdig sind, braucht es eine verlässliche Stelle, die diese Dienste technisch und organisatorisch bereitstellt. Diese Rolle übernehmen Vertrauensdiensteanbieter: Unternehmen oder Organisationen, die solche elektronischen Vertrauensdienste anbieten und dabei bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen müssen.
Die europäische eIDAS-Verordnung definiert in Artikel 3 den Vertrauensdiensteanbieter als Person, die Vertrauensdienste wie die Ausstellung oder Validierung elektronischer Signaturen, Siegel oder Zeitstempel erbringt. Besonders hohe Anforderungen gelten für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter: Sie erbringen qualifizierte Vertrauensdienste, die den strengen Vorgaben der Verordnung entsprechen, und erhalten diesen Status erst, nachdem eine zuständige Aufsichtsstelle ihn ihnen verliehen hat. Diese Aufsicht überprüft fortlaufend, ob die technischen und organisatorischen Sicherheitsanforderungen eingehalten werden, damit sich Nutzende und vertrauende Dritte auf die Gültigkeit der ausgestellten Vertrauensdienste verlassen können.
Ein Unternehmen benötigt für einen rechtsgültigen elektronischen Vertragsabschluss eine qualifizierte elektronische Signatur. Dafür nutzt es die Dienste eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters, der die Identität der Unterzeichnenden prüft und die Signatur nach den Vorgaben der eIDAS-Verordnung ausstellt.
Vertrauensdiensteanbieter stellen die technische und rechtliche Grundlage für elektronische Signaturen, Siegel, Zeitstempel und weitere Vertrauensdienste bereit, auf denen digitale Verwaltungsverfahren, elektronische Vertragsabschlüsse und grenzüberschreitende digitale Identitätsnachweise innerhalb der EU aufbauen.
Nicht jeder Vertrauensdiensteanbieter ist automatisch ein qualifizierter Anbieter: Nichtqualifizierte Vertrauensdiensteanbieter unterliegen geringeren rechtlichen Anforderungen und ihre Dienste genießen nicht dieselbe automatische EU-weite Rechtswirkung wie qualifizierte Dienste. Häufig wird außerdem übersehen, dass der Status als qualifizierter Anbieter nicht dauerhaft gilt, sondern von der zuständigen Aufsichtsstelle verliehen und laufend überwacht wird.
Nicht zu verwechseln mit Vertrauensdienst: Ein Vertrauensdienst ist die konkrete elektronische Dienstleistung, etwa eine Signatur oder ein Zeitstempel, der Vertrauensdiensteanbieter ist die Organisation, die diesen Dienst anbietet. Ebenfalls abzugrenzen ist eIDAS: eIDAS ist der übergeordnete europäische Rechtsrahmen, der die Rolle und Anforderungen von Vertrauensdiensteanbietern überhaupt erst festlegt.