Das Widerrufsrecht ist das gesetzliche Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern, bestimmte Verträge innerhalb einer festgelegten Frist durch einseitige Erklärung rückgängig zu machen, ohne dafür einen Grund angeben zu müssen.
Wer online, telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag abschließt, kann sich die Entscheidung meist noch einmal anders überlegen: Innerhalb von 14 Tagen lässt sich der Vertrag per Widerruf auflösen, ohne dass eine Begründung nötig ist. Das gleicht den Nachteil aus, dass die Ware vor dem Kauf nicht angefasst oder die Dienstleistung nicht vorab erlebt werden konnte.
Rechtsgrundlage ist vor allem § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 312g BGB für Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss, bei Warenlieferungen jedoch erst mit Erhalt der Ware. Voraussetzung für den Fristbeginn ist eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung durch das Unternehmen; fehlt diese oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen auf ihren Online-Benutzeroberflächen zusätzlich eine eigene elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, über die sich der Widerruf direkt erklären lässt.
Eine Kundin bestellt online ein Paar Schuhe, die ihr nach Anprobieren zu Hause nicht gefallen. Sie muss dafür keinen Grund nennen, sondern erklärt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt den Widerruf und sendet die Schuhe zurück; der Kaufpreis wird ihr erstattet.
Das Widerrufsrecht wird eingesetzt, um den fehlenden persönlichen Kontakt und die fehlende Prüfmöglichkeit beim Distanzgeschäft auszugleichen, überstürzte oder unüberlegte Vertragsentscheidungen korrigierbar zu machen und Vertrauen in den Online-Handel zu stärken.
Das Widerrufsrecht gilt nicht unbegrenzt: Bei bestimmten Vertragstypen – etwa individuell angefertigten Waren, versiegelten, aus Hygienegründen nicht rückgabefähigen Artikeln nach Entsiegelung oder digitalen Inhalten nach ausdrücklicher Zustimmung zum sofortigen Beginn der Ausführung – besteht kein Widerrufsrecht. Häufig wird außerdem angenommen, der Widerruf müsse begründet werden; das ist gesetzlich ausdrücklich nicht erforderlich.
Nicht zu verwechseln mit Gewährleistung: Das Widerrufsrecht erlaubt die grundlose Rückgabe innerhalb der Widerrufsfrist unabhängig von einem Mangel, während die Gewährleistung erst bei einem tatsächlichen Produktmangel greift und deutlich länger gilt.