Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums mit Sitz in Bonn. Sie unterhält die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien und fördert die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes.
Auch genannt: BzKJ; vormals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Die BzKJ entscheidet, welche Medien so jugendgefährdend sind, dass sie auf die Liste jugendgefährdender Medien gesetzt – „indiziert" – werden. Seit einer Gesetzesreform 2021 hat sie darüber hinaus die Aufgabe bekommen, Eltern, Fachkräften und Jugendlichen Orientierung zu geben, statt nur zu verbieten.
Nach § 17a Jugendschutzgesetz führt die BzKJ die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien weiter, die zuvor bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) angesiedelt war. Ein Indizierungsverfahren kann durch den Antrag besonders ermächtigter Stellen oder die Anregung einer Behörde beziehungsweise eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe ausgelöst werden. Daneben hat die BzKJ seit der Reform die Aufgabe, die Spruchpraxis der Prüfstelle für Orientierungshilfen auszuwerten und den Informationsaustausch mit anderen Institutionen des Jugendmedienschutzes zu organisieren, etwa mit der Kommission für Jugendmedienschutz.
Eine Landesjugendbehörde stellt fest, dass eine Internetseite stark gewaltverherrlichende Inhalte verbreitet, die die Entwicklung von Minderjährigen gefährden können. Sie regt bei der BzKJ ein Indizierungsverfahren an; die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien entscheidet daraufhin über die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien.
Die BzKJ wird für Indizierungsentscheidungen bei Trägermedien und – nach Stellungnahme der KJM – bei Telemedien tätig, veröffentlicht Orientierungshilfen für Eltern und Fachkräfte und fördert überregionale Projekte zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Sie ist zudem Anlaufstelle für Verfahren rund um Alterskennzeichnungen für Spiele und Filme.
Die BzKJ zensiert keine Inhalte im Vorfeld: Sie wird erst tätig, wenn ein Medium bereits verbreitet wird, und eine Indizierung führt zu Vertriebs- und Werbebeschränkungen, nicht zu einem generellen Verbot für Erwachsene. Häufig wird übersehen, dass die Behörde seit 2021 deutlich mehr Aufgaben hat als ihre Vorgängerin BPjM und nicht mehr nur „Verbotsliste", sondern auch Präventions- und Orientierungsinstanz ist.
Nicht zu verwechseln mit der Kommission für Jugendmedienschutz: Die KJM ist für die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien nach dem JMStV zuständig und ein Organ der Landesmedienanstalten, während die BzKJ eine Bundesbehörde ist, die vor allem für die Indizierung nach dem Jugendschutzgesetz zuständig ist – beide tauschen sich aber eng aus und nehmen gegenseitig zu Indizierungsanträgen Stellung.