Auch genannt: Dienst für die Zustellung elektronischer Einschreiben
Ein elektronischer Zustelldienst ist ein eIDAS-Vertrauensdienst, der die Übermittlung von Daten zwischen Dritten mit elektronischen Mitteln ermöglicht und dabei einen Nachweis der Absendung, des Empfangs und der Unverändertheit der Daten erbringt.
Ein eingeschriebener Brief belegt klassisch, dass eine Sendung tatsächlich abgeschickt und zugestellt wurde. Ein elektronischer Zustelldienst übernimmt genau diese Nachweisfunktion für digitale Nachrichten: Er dokumentiert, wann eine Nachricht abgesendet und wann sie empfangen wurde, und stellt sicher, dass die übermittelten Daten dabei nicht unbemerkt verändert werden können.
Beim Versand über einen qualifizierten elektronischen Zustelldienst wird die Identität der absendenden Person mit hoher Vertrauenswürdigkeit festgestellt, ebenso wird die Identität der empfangenden Person vor der Zustellung überprüft. Absendung und Empfang werden durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters so gesichert, dass eine unbemerkte Veränderung der Daten ausgeschlossen ist, und Datum sowie Uhrzeit werden durch einen qualifizierten elektronischen Zeitstempel belegt. In Deutschland erfüllen akkreditierte De-Mail-Diensteanbieter diese Anforderungen der eIDAS-Verordnung.
Eine Behörde versendet einen Bescheid über einen qualifizierten elektronischen Zustelldienst an eine Bürgerin. Der Dienst dokumentiert lückenlos, wann der Bescheid versendet und wann er von der Empfängerin abgerufen wurde, und liefert damit denselben Nachweis wie ein klassisches Einschreiben.
Elektronische Zustelldienste werden eingesetzt, um rechtssichere Nachweise über Versand und Empfang wichtiger digitaler Dokumente zu erbringen, papierbasierte Einschreiben in Verwaltungs- und Geschäftsprozessen zu ersetzen und vertrauliche Nachrichten EU-weit mit einheitlicher Rechtswirkung zuzustellen.
Ein einfacher elektronischer Zustelldienst erfüllt noch nicht automatisch die strengeren Anforderungen eines qualifizierten Dienstes; nur ein qualifizierter Dienst bietet die volle, EU-weit anerkannte Beweiswirkung eines elektronischen Einschreibens. Häufig wird außerdem übersehen, dass der Zustellnachweis sich auf die Übermittlung der Daten bezieht, nicht auf deren inhaltliche Richtigkeit – er bestätigt also, dass etwas unverändert angekommen ist, nicht, dass sein Inhalt zutrifft.
Nicht zu verwechseln mit Vertrauensdienst: Vertrauensdienst ist der eIDAS-Oberbegriff für sämtliche elektronischen Dienste wie Signaturen, Siegel, Zeitstempel und Zustelldienste, der elektronische Zustelldienst ist eine der darunterfallenden konkreten Dienstarten. Ebenfalls abzugrenzen ist Elektronischer Zeitstempel: Der elektronische Zeitstempel belegt lediglich den Zeitpunkt eines Vorgangs, der elektronische Zustelldienst nutzt einen solchen Zeitstempel zusätzlich zu weiteren Nachweisen über Absendung, Empfang und Datenintegrität.