Auch genannt: FIM
Das Föderale Informationsmanagement, kurz FIM, ist eine Methodik, mit der Verwaltungsleistungen bund- und länderübergreifend einheitlich in bürgerfreundlicher Sprache, standardisierten Datenfeldern und Prozessen beschrieben werden.
Gesetzestexte, auf denen Verwaltungsleistungen beruhen, sind oft kompliziert formuliert und von Behörde zu Behörde unterschiedlich aufbereitet. FIM übersetzt diese Rechtssprache einmalig in eine verständliche Form und stellt sie als wiederverwendbare Bausteine bereit, damit nicht jede Kommune dieselbe Übersetzungsarbeit erneut leisten muss.
FIM besteht aus drei Bausteinen: Der Baustein Leistungen übersetzt die rechtlichen Grundlagen einer Verwaltungsleistung in eine für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen verständliche Beschreibung. Der Baustein Datenfelder legt fest, welche Angaben für einen Antrag gesetzlich erforderlich und zulässig sind, und standardisiert sie, damit sie in Online-Formularen einheitlich verwendet werden können. Der Baustein Prozesse beschreibt die rechtlich vorgegebenen Bearbeitungs- und Prüfschritte einer Leistung. Alle drei Bausteine werden in zentralen, über das FIM-Portal einsehbaren Katalogen und Bibliotheken gepflegt, aus denen Länder und Kommunen die passenden Bausteine übernehmen können.
Eine Kommune möchte ein Online-Formular für die Ummeldung des Wohnsitzes anbieten. Statt die nötigen Datenfelder und Formulierungen selbst zu entwickeln, greift sie auf den bereits erarbeiteten FIM-Baustein für diese Leistung zurück und spart sich damit eigenen redaktionellen Aufwand.
FIM wird eingesetzt, um den redaktionellen und technischen Aufwand bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu senken, bundesweit einheitliche Formulare und Leistungsbeschreibungen zu ermöglichen und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch wiederverwendbare Bausteine zu beschleunigen.
FIM ist keine eigenständige IT-Anwendung, sondern eine Methodik samt Katalogen und Werkzeugen, die von Bund, Ländern und Kommunen genutzt wird – die konkrete technische Umsetzung in Formularen und Portalen erfolgt jeweils vor Ort. Zudem deckt FIM nur die inhaltliche und strukturelle Beschreibung von Leistungen ab, nicht den Datenaustausch zwischen Behörden selbst.
Nicht zu verwechseln mit dem Portalverbund: Der Portalverbund vernetzt die technischen Verwaltungsportale miteinander, während FIM die inhaltlichen Bausteine – Leistungen, Datenfelder, Prozesse – liefert, die innerhalb dieser Portale dargestellt werden. Ebenfalls abzugrenzen von der Registermodernisierung: Registermodernisierung vernetzt Register, damit Behörden vorhandene Daten untereinander abrufen können, FIM standardisiert dagegen Leistungsbeschreibungen und Formulare für die Antragstellung.